Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich im richtigen Themenbereich bin.
Ich bin geschieden und habe eine 22 jährige Tochter mit Down-Syndrom. Meine Tochter arbeitet seit einem Jahr in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren. Sie erhält Unterhalt von ihrem Vater.
Nun habe ich Anfang des Jahres die Grundsicherung für meine Tochter beantragt und nach 7 Monaten Wartezeit bekommt nun meine Tochter rückwirkend Grundsicherung gezahlt. Den Unterhalt des Vaters gab ich im Antrag als Einkommen meiner Tochter an.
Nun fordert der Vater den Unterhalt für diese 7 Monate zurück mit der Begründung dass unsere Tochter ja nun Grundsicherung rückwirkend bekommt.
Meiner Meinung nach muss ich gar nichts zurückzahlen, weil ich ja den Unterhalt angegeben habe.Er kann ab jetzt sofort den Unterhalt einstellen, dann muss ich halt beim Grundsicherungsamt diese Änderung melden und die Grundsicherung wird neu berechnet. Stimmt das so oder muss ich doch rückzahlen??
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal !
ich hoffe, dass ich im richtigen Themenbereich bin.
Ich bin geschieden und habe eine 22 jährige Tochter mit Down-Syndrom. Meine Tochter arbeitet seit einem Jahr in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren. Sie erhält Unterhalt von ihrem Vater.
Nun habe ich Anfang des Jahres die Grundsicherung für meine Tochter beantragt und nach 7 Monaten Wartezeit bekommt nun meine Tochter rückwirkend Grundsicherung gezahlt. Den Unterhalt des Vaters gab ich im Antrag als Einkommen meiner Tochter an.
Nun fordert der Vater den Unterhalt für diese 7 Monate zurück mit der Begründung dass unsere Tochter ja nun Grundsicherung rückwirkend bekommt.
Meiner Meinung nach muss ich gar nichts zurückzahlen, weil ich ja den Unterhalt angegeben habe.Er kann ab jetzt sofort den Unterhalt einstellen, dann muss ich halt beim Grundsicherungsamt diese Änderung melden und die Grundsicherung wird neu berechnet. Stimmt das so oder muss ich doch rückzahlen??
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal !