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SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

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    SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

    Unser Sohn hat einen SBA GdB 80 und die Merkzeichen G, B, H und auch die PS 1.

    Am Freitag hatten wir Besuch von der Lebenshilfe München, die Mitarbeiterin hat uns über die Möglichkeiten der zusätzlichen Betreuungsleistungen (Verhinderungspflege) aufgeklärt.

    Mitten im Gespräch meinte sie dann, dass wir ja bestimmt schon unsere Steuererklärungen rückwirkend geändert hätten, da der SBA rückwirkend zum 3. Geburtstag anerkannt wurde und uns, wenn wir das nicht tun würden, eine MENGE Geld verloren gehen würde. Da wir keine Großverdiener sind haben wir in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht, wir hatten Angst davor eher was an das Finanzamt zahlen zu müssen Sie meinte dann sollen wir uns schnell einen Steuerberater suchen, dieser könnte mit Hilfe verschiedener Unterlagen die Erklärungen rückwirkend geltend machen.

    Stimmt das so? Wir können uns das kaum vorstellen und lohnt sich der Aufwand überhaupt?

    Mein Mann arbeitet im technischen Bereich und ich bin nur Kinderpflegerin, wir kennen uns also nicht wirklich in dem Bereich aus und möchten keine Fehler machen.

    Für Hilfe jeglicher Art wären wir sehr dankbar! :)

    #2
    AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

    Hallo Eishexe,
    vielleicht findest du Antworten auf den Infoseiten bei Intakt oder gehe rechts neben deinen Beitrag aus das Suchwort Steuererklärung. Einige Eltern haben zu diesem Themenbereich schon Antworten geschrieben.
    Lieben Gruß
    Hildegard

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      #3
      AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

      Leider habe ich trotz Suche und anklicken der Stichwörter nichts gefunden.

      Vermutlich braucht man da aber auch einen Experten, oder aber Eltern die genau in dieser Situation waren.

      Vielleicht rufe ich auch Morgen einfach beim Finanzamt an ... die sollten wissen, was uns/unserem Sohn zusteht und wie wir es zu beantragen haben.

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        #4
        AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

        Hallo Eishexe,

        kein Problem- nachträglich festgestellte Schwerbehinderung (und somit der Behindertenpauschbetrag) MUSS für sämtliche infrage kommenden Jahre nachträglich vom Finanzamt übernommen werden.
        Bei Merkzeichen "H" sind das 3.700.- Euro Freibetrag pro Jahr! Zusätzlich lassen sich damit auch rückwirkend die außergewöhnlichen Belastung geltend machen- Fahrtkosten pauschal 3.000 km a 30 Cent - mit Nachweis (Fahrtenbuch) bis zu 15.000 km- Zuzahlungen zu Arznei- und Hilfsmittel etc.
        Gerade bei kleineren Einkommen zählt jeder Cent.
        Die nachträgliche Eintragung beim Finanzamt kann man selbst beantragen, geht formlos. Wenn ihr Euch unsicher seid, würde ich mich an einen örtlichen Lohnsteuerhilfeverein wenden, ist meist günstiger als ein Steuerberater...

        Lg
        susemichel

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          #5
          AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

          Danke für deine Antwort susemichel :)

          Wir gehen also einfach mit unseren Unterlagen (SBA, Pflegegeldbescheinigung, Gehaltsabrechnungen etc) zu einem Lohnsteuerhilfeverein bzw. machen einen Termin und die schauen sich das dann an und beurteilen die Erfolgsaussichten? Oder helfen die uns dann im Zweifelsfall auch im beantragen der rückwirkenden Leistungen?

          Dieser Behördendschungel ist für mich noch vollkommen undurchsichtig ...

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            #6
            AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

            Hallo Eishexe,

            der Lohnsteuerhilfeverein wird Euch bei der rückwirkenden Beantragung und den nachträglich zu stellenden Steuererklärungen helfen. Auch im Vorfeld können diese schon abklären, was Ihr an Steuerrückzahlung vom Finanzamt zu erwarten habt.
            Durch das Merkzeichen "H" Eures Kindes und die damit zusammenhängenden weiteren Nachteilsausgleiche wird Eure Steuerlast mit Sicherheit erheblich verringert, kann sogar gegen Null gehen...
            Eintragung des Behindertenpauschbetrages erfolgt danach durch das Finanzamt auf der "Steuerkarte" automatisch bis zur Volljährigkeit Eures Kindes.

            LG
            susemichel

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              #7
              AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

              Nachtrag:

              In unserem örtlichen Lohnsteuerhilfeverein ( ich denke, das ist üblich) tritt man als Mitglied ein, bezahlt eine einkommensabhängige Jahresgebühr ( z. B. bei einem Einkommen von 33.000 sind es etwas über 100.- Euro) und das war's. Den Rest macht der Verein für Euch. Die eingehenden Bescheide des Finanzamtes werden auch auf ihre Richtigkeit überprüft und ggf. für Euch Widerspruch eingelegt.

              Wenn man dies ein paar Mal vom Verein hat machen lassen, kann man es auch allein...so braucht man nicht ewig Mitglied sein.


              LG
              susemichel

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                #8
                AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

                Hallo susemichel,

                vielen Dank noch mal für deine schnelle Hilfe.

                Ich werde mich gleich Morgen Früh schlau machen, wo es sowas bei uns gibt.

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                  #9
                  AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

                  Einfach einen Antrag mit eurer Lohnsteuernummer (fallt ihr mit 2 Einkommen, wirklich noch unter die Grenze des Lohnsteuerausgleichs) und dem SBA einreichen. Ihr könnt auch zusätzlich den Pflegepauschbetrag mit einreichen. Mehr Steuer, als ihr bezahlt habt, bekommt ihr aber auch nicht wieder raus. Ich bin nur etwas irritiert, ob ihr überhaupt unter Lohnsteuer fallt und nicht Einkommensteuer. Ein Ausgleich ist immer fällig, wenn euer Gehalt/Lohn über 16944€ im Jahr liegt, oder Freibeträge eingetragen sind.

                  Ich glaube, hier solltet ihr erst einmal etwas klären. Ihr solltet aber auf jeden Fall rückwirkend die Freibeträge beantragen. Ob so etwas geht, wenn man gar keinen Steuerausgleich gemacht hat, weiß ich nicht. Es gibt ja für die eigentlichen Steuererklärungen Abgabe fristen. Diese aber beschriebenen und durch den SBA rückwirkend mögliche Entlastung durch Freibeträge, kann man aber auch nachträglich zur Steuererklärung geltend machen.
                  Vielleicht probiert ihr mal ein PC-Steuerprogramm aus, oder holt euch die kostenlose Elsterdatei beim Finanzamt. Da könnt ihr mal testen, ob und was, oder wieviel dabei raus kommt.
                  Viel Glück!

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                    #10
                    AW: SBA und rückwirkende Steuererklärungen?

                    Hallo Kirsten,

                    wir liegen über der von dir genannten Summe und du hast natürlich recht, es heißt Einkommenssteuererklärung.

                    Diese darf man bis zu 4 Jahre rückwirkend machen, meinte die Dame von der Lebenshilfe München, aber was da nun genau wie stimmt, das wissen wir halt nicht.

                    Darum habe ich ja hier gefragt, ich meine es nutzt uns ja nichts, wenn wir am Ende eher noch was zahlen müssen, als dass wir etwas bekommen. Das kostenlose Programm werde ich mir dann wohl mal laden müssen :) wenn ich es hinbekomme.

                    Die Lohnsteuerhilfe ist dann die nächste Option, die habe ich heute schon angeschrieben und um einen Termin gebeten.

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