Hallo, wir haben folgende Frage:
Kurze Beschreibung des Falles: Sohn ist volljährig, lebt bei den Eltern, ist auf Grund hochgradiger Hörschädigung behindert - GdB 50, hat abgeschlossene Berufsausbildung, arbeitslos ab September 2015, will Abitur an Spezialschule außerhalb nachholen, dadurch hohe Internatskosten, Kostenübernahme durch KSV Sachsen beantragt. Frage: Wie hoch darf ungefähr sein Vermögen sein?
Kurze Beschreibung des Falles: Sohn ist volljährig, lebt bei den Eltern, ist auf Grund hochgradiger Hörschädigung behindert - GdB 50, hat abgeschlossene Berufsausbildung, arbeitslos ab September 2015, will Abitur an Spezialschule außerhalb nachholen, dadurch hohe Internatskosten, Kostenübernahme durch KSV Sachsen beantragt. Frage: Wie hoch darf ungefähr sein Vermögen sein?