Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Unterbringung im Internat

Gudsi 17.08.2015, 17:29#1
Hallo, wir haben folgende Frage:
Kurze Beschreibung des Falles: Sohn ist volljährig, lebt bei den Eltern, ist auf Grund hochgradiger Hörschädigung behindert - GdB 50, hat abgeschlossene Berufsausbildung, arbeitslos ab September 2015, will Abitur an Spezialschule außerhalb nachholen, dadurch hohe Internatskosten, Kostenübernahme durch KSV Sachsen beantragt. Frage: Wie hoch darf ungefähr sein Vermögen sein?