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Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

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    Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Unterlagen durchgesehen, suchte eigentlich was anders und da fiel mir der Bescheid über die Eingliederungshilfe für die HPT in die Hände und guckte ich mir an.

    da steht denn nun unter wichtige Hindweise: darüber hinaus sind Sie verpflichtet, jede Änderung der Einkommens...sofort und unaufgefordert anzuzeigen.

    autsch, dachte ich mir. ich habe ja im April meinen EM-Rentenbescheid bekommen, allerdings läuft die Rente erst seit 1.6.15. erstmals ausbezahlt wurde am 30.6.15. vorher bekam ich ALG II, die Rente ist über den Sozialhilfesatz. allerdings nun auch nicht eine Rentenhöhe von über 2000 Euro. bin da schon noch drunter. und ich zahle bisher die KK alleine, plus den Anteil KK der DRV und die ziehen mir noch den KV-Anteil ab. also zahle ich jetzt den 1,5 fachen KK-Beitrag, da die DRV nicht berücksichtigte, das ich freiwillig versichert werden muss. da läuft aber über meinen Anwalt schon Widerspruch etc.
    Junior ist seit Dezember 14 volljährig.

    wie schreibe ich das dem Bezirk nun am besten? ala "krankheitsbedingt komme ich leider erst jetzt dazu, die Meldung über das Einkommen zu machen..."
    geht das dann nach den jeweiligen Einkommen? ich habe selbst einen SBA. wie ist das mit Freibeträgen, Junior ist auch 18, werde ich dann auch noch herangezogen für die Kosten.

    #2
    AW: Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

    Guten Abend, Marion!

    Keine Panik. :)

    Den Rentenbescheid kannst Du problemlos nachreichen, es wird Dir wohl niemand Vorwürfe machen.
    Wenn es Dir wohler ist, dann kannst Du die Verspätung natürlich auch begründen - da würde ich dann aber bei der Wahrheit bleiben und zum "Vergessen" stehen, anstatt krankheitsbedingte Gründe vorzugeben, wenn diese nicht wirklich auch bestanden haben. Einen wirklichen Unterschied macht die Begründung eh nur dann, wenn Dir der Sozialhilfeträger eine vorsätzliche Verheimlichung vorwerfen wollen würde.
    Wichtig ist daher, dass Du Einkommensänderungen von Dir aus mitteilst - ungünstig wäre es, wenn der Sozialhilfeträger aus anderer Quelle davon erfahren würde. Darauf zu warten, ob es der Träger merkt, wäre eine recht blöde Idee.

    Abgesehen davon kommt vermutlich allenfalls der Pauschalsatz in Höhe von 31,07 € auf Dich zu - gegebenenfalls halt rückwirkend ab Rentenbeginn.
    Näheres dazu hier: Eingliederungshilfe oder direkt in §§ 94 u. a. SGB XII.

    Auch wenn nur die Pauschale zu bezahlen ist oder (abhängig von der Einkommenshöhe) gar nichts, empfehle ich dennoch, jede Einkommensänderung mitzuteilen, da grundsätzlich Unterhaltspflicht auch gegenüber dem volljährigen Kind besteht, selbst wenn die Wahrnehmung dieser Pflicht derzeit gesetzlich nicht in voller Höhe eingefordert wird. Aufgrund dieser grundsätzlichen Verpflichtung hat der Sozialhilfeträger meiner Auffassung nach aber durchaus das Recht solche Mitteilungen zu verlangen.


    Gruß,

    Daniel

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      #3
      AW: Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

      Hallo Daniel,

      das Vergessen gehört bei meiner Erkrankung dazu.
      mir ist noch eingefallen, im Mai bekam ich ja keine Leistungen, da ALG II Ende April eingestellt wurde. die Rente selbst erst Ende Juni das erstemal ausbezahlt wurde.

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        #4
        AW: Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

        Hallo zusammen,

        ich hab beim Bezirk, direkt bei der SB angerufen. also ich muss nichts zahlen, da Sohn Ü18 ist. für die Tagesstätte muss man nichts zahlen und wenn müsste Sohn auch nur zahlen, wenn er mehr als 1000 Euro Einkommen hätte. hat er ja nicht.

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          #5
          AW: Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

          Hallo!

          Zitat von marionundc0 Beitrag anzeigen
          also ich muss nichts zahlen, da Sohn Ü18 ist.
          Gar nix ist immer das Beste. ;)
          Hin und wieder gibt's eine Ausnahme von der Pauschale, ich meine z. B. dann, wenn eine Eingliederungshilfemaßnahme mit einer Schulausbildung zusammenhängt. Hab aber grad die SHR nicht zur Hand.

          und wenn müsste Sohn auch nur zahlen, wenn er mehr als 1000 Euro Einkommen hätte. hat er ja nicht.
          Das mit den 1000 € ist so eine "Pi-mal-Daumen-Aussage", weil: Doppelter Eckregelsatz + Unterkunftskosten sind ja grundlegend für die Freibetragsberechnung beim Einkommen und da ist man eigentlich immer schon bei 1000 €.

          Gruß,

          Daniel

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            #6
            AW: Eingliederungshilfe HPT- Einkommensänderung

            ist ja Schulausbildung.

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