Hallo ihr lieben,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen, als ich bezüglich Mehrbedarf, Behinderung und ALG2 gegoogelt hab.
Kurz zu uns:
Mein Sohn ist gerade ein Jahr geworden und leidet am Menkes-Syndrom (Kupferstoffwechselstörung, hypoton, kaum Kopfkontrolle, globale Entwicklungsstörung, Entwicklungsstand eines 2monatigen Säuglings). Er hat PS2, SBA ist beantragt. Nun musste ich meine Elternzeit verlängern, weil wir erst ab Herbst einen Krippenplatz für Marty haben.
Zur "Überbrückung" beziehen wir nun ALG2 und ich sehe mit den Mehrbedarfen so gar nicht durch. In wie weit wird bei einem Kind mit Behinderung Mehrbedarf genehmigt? Allgemein (habe etwas von 17% gelesen, gelten die auch für 1jährige?) und auch im Speziellen für Einzelbedarfe, wie zum Beispiel die Zuzahlungen für sämtliche Hilfsmittel (Rehabuggy, Therapiestuhl, Rehaautositz)? Wir stehen noch ziemlich am Anfang und so langsam verliere ich den Überblick. Auch haben wir noch keinen Bescheid bezüglich des SBA, sollte ich den Mehrbedarf trotzdem schon beantragen oder gilt er sowieso erst mit dem Einreichen des SBA?
Liebe Grüße und jetzt schon mal vielen Dank!
Laura
bin gerade auf dieses Forum gestoßen, als ich bezüglich Mehrbedarf, Behinderung und ALG2 gegoogelt hab.
Kurz zu uns:
Mein Sohn ist gerade ein Jahr geworden und leidet am Menkes-Syndrom (Kupferstoffwechselstörung, hypoton, kaum Kopfkontrolle, globale Entwicklungsstörung, Entwicklungsstand eines 2monatigen Säuglings). Er hat PS2, SBA ist beantragt. Nun musste ich meine Elternzeit verlängern, weil wir erst ab Herbst einen Krippenplatz für Marty haben.
Zur "Überbrückung" beziehen wir nun ALG2 und ich sehe mit den Mehrbedarfen so gar nicht durch. In wie weit wird bei einem Kind mit Behinderung Mehrbedarf genehmigt? Allgemein (habe etwas von 17% gelesen, gelten die auch für 1jährige?) und auch im Speziellen für Einzelbedarfe, wie zum Beispiel die Zuzahlungen für sämtliche Hilfsmittel (Rehabuggy, Therapiestuhl, Rehaautositz)? Wir stehen noch ziemlich am Anfang und so langsam verliere ich den Überblick. Auch haben wir noch keinen Bescheid bezüglich des SBA, sollte ich den Mehrbedarf trotzdem schon beantragen oder gilt er sowieso erst mit dem Einreichen des SBA?
Liebe Grüße und jetzt schon mal vielen Dank!
Laura