Seit Januar 2018 können hochgradig sehbehinderte Menschen einen finanziellen Nachteilsausgleich erhalten. Das sogenannte Sehbehindertengeld liegt derzeit bei etwa 30 Prozent des ungekürzten Blindengelds, mindestens aber 183 Euro. Menschen die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben, erhalten den doppelten Betrag - 366 Euro. Das Sehbehindertengeld kann man beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.
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Betr.: BAYERN - Sehbehindertengeld
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