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    Druck vom Bbw: Einsicht in alle med. Ergebnisse

    Guten Abend

    Aus aktuellem Anlaß:
    Darf ein Berufsbildungswerk VERLANGEN, Einsicht und Kopien aller Untersuchungsergebnisse zu bekommen; dass man jede Medikamentenveränderung (und so sie noch so winzig) sofort mit Stempel und Unterschrift des Arztes ( auch die Veränderungen, die via Email kontaktiert und abgesprochen wurden) melden muss.
    Eine einfache Informationsweitergabe wird nicht aktzeptiert, nur mit dem beschriebenen Bedingungen.
    Unser Sohn ist seit etwa 3 Wochen in dieser "Einrichtung" des BvB´s (11 Monate) .. -

    Unser Sohn ist volljährig und vollmündig, keine gesetzliche Betreuung, 20, alle Medikamente werden durch mich gerichtet. KEINE Bevorratung oder Lagerung im Berufsbildungswerk/ Internat unter der Woche, Keine Einnahmekontrolle oder Abgaber ihrerseits.
    Wir werden ziemlich unter Druck gesetzt, zumindest fühle ich mich als erwachsene Frau und Mutter im Besitz vollständiger geistiger Kräfte, so.

    Ansonsten sind wir eine völlilg normale Familie, sprich alles ist sonst o.k. Wir waren bis zu seinem 18. Geburtstag unauffällige Erziehungsberechtigte . Wenn Ihr versteht was ich meine . Damit will ich sagen, wenn wir jetzt eine Familie mit weiteren Auffälligkeiten wären..wie Drogen, Gewalt usw dass man dann ein Auge mehr auf junge Erwchsene hat.. das könnte ich verstehen.
    Dem ist aber nicht so, Einfach normal .

    Ich freue mich über jede Zeile.

    Grüsse von Hörmirzu

    #2
    Hallo Hörmirzu,
    erst einmal ein Herzliches Willkommen bei uns hier im INTAKT-Forum und einen guten Austausch wünsche ich dir.

    Zu deiner Frage: wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich die anfragende Person/Institution schriftlich um Nennung der genauen Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten auffordern, sowie für welchen genauen Zweck diese erhoben werden. Ich würde zudem auf die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)und auf die Bundesdatenschutzverordnung ( es gilt allgemein das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit)hinweisen. Ohne Zustimmung deines Sohnes darfst übrigens weder du noch irgendjemand sonst einfach Daten über ihn weiter geben. Du , bzw. vielmehr deinem Sohn muss auch bekannt gegeben werden wer Zugriff auf diese Daten hat, wer sie wie verarbeitet und wo sowie wie diese Daten gespeichert werden.
    Das BBW kann dir diese Auskünfte nicht verweigern, im Gegenteil sie müssten sogar einen Datenschutzbeauftragten haben mit dem du das ausführlich klären kannst.

    Du kannst das Ganze natürlich auch dem Landesdatenschutzbeauftragten und/oder Bundesdatenschutzbeauftragten schildern und um Hilfe bei der Klärung bitten, die machen dann eine offizielle Anfrage, besonders wenn man dir Auskünfte auf deine Fragen verweigert.

    Vielleicht erledigt sich die Anfrage und Verlangen des BBW aber auch schon im Vorfeld, weil es keine rechtlichen Grundlagen für die Erhebung gibt?

    Ich würde mich freuen, wenn du weiter berichten würdest, das wäre bestimmt auch für andere Eltern sehr interessant.

    Liebe Grüße
    amai
    Zuletzt geändert von amai; 04.10.2018, 21:53.

    Kommentar


      #3
      Einen wundervollen guten Abend Amai

      Vielen lieben Dank für Deinen sympathischen Willkommensgruss .
      Den genauen Zweck nannten sie für den Notfall, und wenn ich das richtig verstanden habe (die Dame hat in dem Moment sehr schnell gesprochen und unser Kleiner hat im Hintergrund einwenig gemeckert ) Aber es fiel auf jeden Fall kein Wort von Paragraphen ect. Ich hatte vielmehr den Eindruck, "wir wollen es, aber es gibt keine Rechtsgrundlage". Verstehst Du was ich meine.?? So wie man spricht, wenn man etwas haben möchte, was einen nicht zusteht. Vorsichtig, leiser, schneller ... und sich ja nicht dabei ertappen lassen .

      Gruß Hörmirzu .

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