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BUDGET u. Bankverbindung !

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    BUDGET u. Bankverbindung !

    Der für mich zuständige Träger erwartet - Budget z. Teilhabe i. d. Gesellschaft - von mir die Anlage eines sog. Unterkonto bei meiner bestehenden Bankverbindung, auf das sodann ausschliesslich das monatliche Budget überwiesen wird. Gibt es hier im Forum diesbezüglich Erfahrungswerte, oder ist hier schlicht und einfach / Überwachung angesagt. Danke

    #2
    AW: BUDGET u. Bankverbindung !

    Hallo Budget2015,
    ein separates Konto oder auch Unterkonto ist durchaus gerechtfertigt, da man sonst ganz schnell den Überblick über die Finanzen verliert. Fordern kann das Amt dies aber nicht, da die Budgetzahlungen ja sowieso Zweckgebunden sind.
    Nachweise sind gemäß individueller Budgetvereinbarung zu erbringen.
    Allerdings ist es, wenn sogar gefordert, einfacher, die kompletten Kontoführungskosten ebenfalls über das pers. Budget zu erhalten.
    Also mein Tip: Mach das mit dem Unterkonto und laß Dir die Kosten dafür ersetzen!

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      #3
      AW: BUDGET u. Bankverbindung !

      Hallo Alexa, danke.

      Aber ich pers. sehe das Ganze in einem etwas anderen Lichte. Für mich kommt das einer Überwachung d. d. Behörde gleich. Zumal mein bescheidenes Budget zwischen 200 - 250 Euro monatlich zu liegen kommt. Große buchhalterische Klimmzüge sind daher nicht erforderlich. Schildbürgerhaft genug das Ganze, wenn ich für ein Budget z- Teilhabe i. d. Gesellschaft auch noch Verwendungsnachweise erbringen muss. Selbstbestimmung etc. etc. ist bei mir eine andere Baustelle. Kein Wunder also, das gerade moderate Budget in der Regel nach einem halben Jahr wieder zurückgegeben werden. Das hat aber augenscheinlich Methode oder ist v. d. Politik so gewollt.

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        #4
        AW: BUDGET u. Bankverbindung !

        Hallo Budget2015,

        Deinen Frust kann ich, bedingt, verstehen. Allerdings wird ein Budget von Amts wegen i. d. R. erst nach 2 Jahren überprüft. Auch ein Budget zur Teilhabe in der Gesellschaft wird ob seiner Zweckverwendung überprüft, da es nicht gedacht ist für z.B. Deinen Kino- oder Konzertbesuch - das Geld hast Du von Deinem Einkommen oder der Grundsicherung zu erbringen - das pers. Budget ist ja nur gedacht, Dir Erschwernisse bei Kino - oder Konzertbesuch z.B. mittels einer Assistenz, zu ermöglichen. Das da in irgendeinem Maß geprüft wird, ob das Geld auch im Sinne des Budgets verwendet wird, ist also logisch. Die Devise der Überprüfung lautet: Soviel (Überprüfung) wie nötig, sowenig (Überprüfung) wie möglich
        Bei uns z.B. ist es so, das als Nachweis der Assistenz die Meldung / Beitragsberechnung bei der Minijob-Zenrtale
        genügt, aber für etwaige. begleitete Kursangebote sind Rechnungen vorzulegen (Alle 2 Jahre oder nach unserem Bedarf)Für die Mobilitätshilfe brauchts garkeinen Nachweis. Also ich kann, solange die Gesetzgebung eben so ist, ganz gut damit leben!

        Schade, das bei Dir scheinbar soviel mehr verlangt wird!

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