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Grundsicherung und Pfändung beim Vater

Happy-Familie 07.07.2018, 14:24#1
Hallo zusammen.

Mein Kind ist jetzt 18 Jahre und der Kindesvater hat bisher noch nie Unterhalt bezahlt. Er war zwischendurch immer mal 2-3 Monate Arbeiten, dann war er in Privatinsolvenz , also ist alles davor an Unterhalt ja weg.
Nun geht der Kindesvater endlich arbeiten und wir pfänden den Lohn, aber halt nur auf den Rückständigen Unterhalt, was nicht wirklich viel in der Summe ist, aber halt jeden Monat ein unterschiedlicher Betrag.
Jetzt geht mein Junior in die Werkstatt arbeiten und wir wollen Grundsicherung beantragen.
Wird die Pfändung des Rückständigen Unterhalt auf den Anspruch von Grundsicherung angerechnet ? Bekommt Junior überhaupt Grundsicherung ?
Laufend bekommt Junior ja nix, nur die Pfändung aus den alten Beträgen, was ist das dann Schulden die wir eintreiben oder Unterhalt ?

ich wäre echt froh wenn jemand Antworten für mich hätte :-)

Viele Grüße
Alexandra
werner62 10.07.2018, 17:14#2
Hallo Alexandra,

vielleicht helfen Dir die Infos zur Grundsicherung vom bvkm ja weiter.
In dem Merkblatt zur Grundsicherung findest Du ausführliche Infos und Erklärungen zur Grundsicherung:
https://bvkm.de/publikationen/merkbl...rundsicherung/


Müsste der rückständige Unterhalt nicht demjenigen zustehen der in der Zeit dafür aufgekommen ist?

Bei der Grundsicherung (SGB XII) gibt es übrigens einen Schonbetrag von 5000 Euro.

Zu den derzeitigen Problemen von Grundsicherungsbezug, im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), findest Du hier Infos:
https://www.lebenshilfe.de/de/themen...php?listLink=1

LG
Monika