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verlangte Diagnoseüberprüfung?

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    verlangte Diagnoseüberprüfung?

    Hallo zusammen
    Ich habe die Frage wo ich wohl nachlesen kann das das Jugendamt alle 2 Jahre verlangen kann das die Diagnose überprüft bzw neu gestellt wird.
    Es handelt sich um Atypische. Autismus der ja bekanntlich angeboren ist.
    Unser Sohn war 3 Monate stationär da er versucht sehr angepasst zu sein und ambulant nicht diagnostiziert werden konnte.
    Jetzt hat das JA uns schon mal darauf hingewiesen das Sie das Recht haben alle 2 Jahre eine neue Diagnostik zu fordern und das auch tun werden.
    Ich kann und will meinem Sohn das nicht zumuten.......Wir haben 9 Jahre gebraucht um eine eindeutige Diagnose zu bekommen und jetzt wo die Hilfen laufen und greifen soll ich ihn wieder aus seinem Umfeld reißen weil das JA sonst die Hilfen streicht.....das kann doch so nicht rechtens sein oder?
    Lg Buddy

    #2
    AW: verlangte Diagnoseüberprüfung?

    Hallo Buddy,

    Zitat von Buddy69 Beitrag anzeigen
    Ich habe die Frage wo ich wohl nachlesen kann das das Jugendamt alle 2 Jahre verlangen kann das die Diagnose überprüft bzw neu gestellt wird.
    die Frage nach der Rechtsgrundlage (welches SGB, welcher §) für so kurzfristige wiederholte Überprüfungen würde ich dem Jugendamt stellen.

    Ich kann und will meinem Sohn das nicht zumuten.......Wir haben 9 Jahre gebraucht um eine eindeutige Diagnose zu bekommen und jetzt wo die Hilfen laufen und greifen soll ich ihn wieder aus seinem Umfeld reißen weil das JA sonst die Hilfen streicht.....das kann doch so nicht rechtens sein oder?
    begründen könntest Du die Nachfrage mit den Argumenten aus dem Gerichtsurteil zur Verweigerung der erneuten ärztlichen Untersuchung

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