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50% Behindertenpauschbetrag für Nichtstun?

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    50% Behindertenpauschbetrag für Nichtstun?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine steuerliche Frage zum Behindertenpauschbetrag.

    Kurz zur Vorgeschichte:
    Wir haben eine behinderte Tochter, Fanny (24 Jahre) mit Edwards-Syndrom - Trisomie 18 - aus der ersten Ehe meiner lieben Ehefrau. Zudem haben wir noch zwei Jungs gemeinsam (11 und 13 Jahre alt).
    Fanny ist 100% geistig und körperlich behindert (G, aG, H, RF auf ihrem SBH): Sie kann nicht aktiv sitzen, nicht stehen oder gehen, nicht robben, nicht sprechen, kann nicht kauen - muss das Essen püriert mit dem Löffel, das Trinken in einem Babyfläschen gereicht bekommen; sie ist stuhl- und harninkontinent und muss deshalb mehrmals täglich gewickelt, eventuell gebadet, und gecremt werden.
    Und dann braucht sie natürlich auch noch so Zuwendung. Ansonsten ist sie eine ganz Liebe und jeder mag sie sofort!

    Fanny lebt unter der Woche bei einer liebevollen Pflegefamilie, wohnt aber jedes zweite Wochenende (Donnerstag abend bis Sonntag Spätnachmittag) bei uns, und verbringt 3 Wochen Ferien bei uns in der Familie. Dazu fahre ich über 40 km zwischen Pfegefamilie und unserer Wohnung, hole Fanny ab und bringe sie zurück. In unserer Zeit kümmert sich meine liebe Frau rührend ums Töchterchen.

    Der leibliche Vater hat sich bis Ende 2013 noch insoweit um Fanny gekümmert, als dass er sie 3 Wochen in den Ferien zu sich holte. Ab 2014 hat er jeglichen (!) Umgang und Kontakt zu Fanny eingestellt, er zahlt nichts an die Pflegemutter (oder uns), er holt Fanny nicht, besucht Fanny nicht, er telefoniert noch nicht einmal mit der Pflegemutter, um sich zu erkundigen - N I C H T S!

    Seit Dezember 2015 (Fanny Geburtsmonat) zahlen er und wir anteilig und freiwillig etwa 25 € Grundsicherung ans Sozialamt. Wir erhalten das Kindergeld von Fanny vollständig, überweisen es an die Pflegefamilie weiter.

    Da ich letzte Jahr (2017) noch die Einkommensteuererklärungen von 2015 und 2016 zu erledigen hatte, habe ich zum ersten Mal statt wie früher 50 % die vollen 100 % des Pflegepauschbetrages für beide Jahre beantragt - denn der leibliche Vater hat sich in diesem Zeitraum (und bereits im Jahr zuvor) überhaupt nicht mehr um seine Tochter gekümmert, keinen Unterhalt geleistet und ganz sicher Fanny nicht gepflegt.

    Im September 2017 haben wir dann eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt zugewilligt bekommen inkl. 100 % Behindertenpausch- und damit wohl auch 100 % Kinderfreibetrag inklusive.
    Im Januar 2018 nun hat eine Sachbearbeiterin des FA gemäß § 91 AO den Bescheid, nach einer Anhörung, in der wir haben den Sachverhalt in Abstimmung mit der Pflegemutter schriftlich geschildert hatten, geändert: Dem leiblichen Vater stünden 50 % des Pflegepausch- und des Kinderfreibetrages zu, da er seinem Unterhaltsverpflichtungen zu mehr als 75% nachkomme. Nach den eingereichten Belegen komme der leibliche Vater und wir zu je 50 % für den Unterhaltbeitrag auf; damit können nur die 25 € Eingliederungshilfe gemeint sein. Wir müssen einen nicht zu knappen Teil der Einkommensteuerrückerstattung der beiden Jahre, der uns erst bewilligt wurde, nun zurückzahlen.

    Wir halten das für einen schlechten Witz! 25€ entsprechen ja vielleicht gerademal dem Gegenwert von einmal Windelwechseln. Zur Unterhaltsverpflichtung muss doch mehr gehören, wie z.B. der Pflegeaufwand bei einer schwerbehinderten Tochter.
    Ich glaube, die Sachbearbeiter des Finanzamtes gehen nach Schema F vor, und halten den eignen Aufwand möglichst gering. Mit jedem Telefonat und Brief hat man mit einer anderen Sachbearbeiterin zu tun. Mittlerweile liegt unser Einspruch in der Rechtsabteilung des Finanzamtes. Ich kann mir schon denken, was die schreiben werden...

    Mit dem leiblichen Vater stehen auch wir seit 2014 nicht mehr im Kontakt - ein mit ihm einvernehmliches Übertragen des Kinderfreibetrages / Behindertenfreibetrages auf meine Frau können wir uns beim besten Willen nichtvorstellen - zumal er selbständig und Besitzer eine mittelständischen Unternehmens ist und den Freibetrag sicher gerne mitnimmt.

    Hat zu diesem Thema jemand hier Erfahrungen?
    Kann uns jemand eine Tipp geben, wie wir weiter verfahren können?

    Vielen Dank im Voraus!

    Martin

    #2
    Hallo Martin,
    erstens mal viele herzliche Grüsse von einem begeisterten Forumsmitglied!
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    Ich habe das Glück mich nur mit dem normalen Wahnsinn auseinandersetzen zu müssen!
    Mein Frau und ich haben immer wieder mal heftige Auseinansetzungen!
    Sollte es aber um unsere Kinder gehen stehen wir zusammen auf einer Seite!
    ____________

    Da ich als ehemaliger Eigentümer eines Ingenieurbüros seit mehr als 30 Jahre meine Steuererklärung selber machte!
    Teilweise bekam ich tolle Hilfe, wenn ich mich im Internet vorinformierte hatte und somit konkrete Fragen an kompeten Personen/Plattformen stellte!

    Das ist/war meine Erfahrung, will kein Klugscheisser sein!
    Würde auch dann auch bei meinen "Spezialisten" "vorsichtig" nachfragen, denn sie reagieren oft sehr eigen, weil sie auf jeder Feier angequatscht werden.
    __________

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