Ein herzliches Hallo in die Runde 
Ich bin ganz neu hier und super froh dieses Forum mit den ganzen Informationen gefunden zu haben!
Lese mich schon seit ein paar Wochen still und heimlich durch, um möglichst viele meiner Fragen selber zu beantworten und um meine Situation richtig einschätzen zu können.
Ich hoffe ihr als Experten könnt mir noch meine verbliebenen Fragen beantworten und gucken, ob ich das so alles richtig verstanden habe
Mit Informationsverarbeitung oder Bürokratie im allgemeinen habe ich nämlich durch meine Behinderung/Erkrankung leider so meine Probleme.
Die Überschrift verrät es ja bereits: Das Kindergeld, das meine Eltern für mich bekommen, wird mir bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.
Nun ist das Thema für viele hier denke ich bereits eine 0815-Angelegenheit, aber trotzdem würde ich mich über etwas Hilfe freuen. Für mich ist das Thema leider mehr als schwer zu durchschauen.
Zusätzlich ist meine Sachbearbeiterin beim Sozialamt ein ganz fieser Typ Mensch. Wenn die eine Möglichkeit sieht, mir das Leben schwer zu machen, dann macht die das auch.
Das ging schon bis hin zur komplett unbegründeten Androhung von Leistungskürzungen und Behauptung falscher Tatsachen... Die Kommunikation läuft nur noch über den Postweg.
Ich möchte hier also wirklich keinen Fehler machen!
Meine Situation in Kürze (mit hoffentlich allen relevanten Informationen):
Ich bin 30 Jahre alt, Schwerbehindert (GDB 50%), befristet voll erwerbsgemindert und lebe bei meinen Eltern zusammen in der gleichen Wohnung in Rheinland-Pfalz.
Einen eigenen Haushalt / ein eigenes Leben könnte ich nicht bestreiten, ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen.
Durch diese Situation erhalte ich Sozialhilfe und meine Eltern Kindergeld für mich. Das Kindergeld wird auf das Konto meines Vaters überwiesen. Weder wird es auf mein Konto weitergeleitet, noch wird es direkt an mich ausgezahlt.
Das Sozialamt rechnet mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen an.
Abgezogen werden mir so jeden Monat 110,84€.
Erklärt oder begründet wurde das nie.
Wie ich die Situation jetzt verstanden habe:
- Es ist falsch, dass mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen angerechnet wird (Urteil: Bundessozialgerichtes (BSG) 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R).
Zusätzlich sei noch § 82 Abs. 1 S. 3 SGB XII erwähnt, bei dem eine Anrechnung nur für minderjährige Kinder beschrieben wird.
- Da ich Schwerbehindert bin und im Haushalt meiner Eltern lebe, gibt es für das Sozialamt keine Möglichkeit das Kindergeld abzuzweigen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11). Meine Eltern (keiner von beiden bezieht ALG2) müssen noch nicht einmal mehr gegenüber dem Sozialamt nachweisen, wofür das Geld im einzelnen verwendet wird.
Zu meinen Fragen:
1.) Ich lesen in dem Zusammenhang immer nur "bei Grundsicherung". Ich erhalte aktuell allerdings "nur" Sozialhilfe. An der Situation / Problematik ändert sich dadurch aber nichts, oder?
Also auch bei Sozialhilfe darf das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden(?)
2.) Wird das zu wenig gezahlte Geld auch rückwirkend für die vergangenen Monate/Jahre gezahlt? (sind jetzt ca. 1,5 Jahre
)
2.2) Wenn ja: Gilt als "feste Grenze" der Zeitpunkt, ab dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde?
Kindergeld wurde nämlich auch schon vorher gezahlt, aufgrund der Entscheidung der DRV -> befristet voll erwerbsgemindert (die genauen Daten müsste ich dann raussuchen).
3.) Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, dass mich das Amt dazu auffordert, dass das Kindergeld direkt an mich und somit auf mein Konto ausgezahlt werden soll?
Lässt sich das mit § 74 - Einkommensteuergesetz (EStG) begegnen, da ich ja weiterhin bei meinen Eltern lebe, das Kindergeld also gar nicht einfordern kann?
4.) Sollte ich im Schreiben an das Sozialamt gleich auch den Teil mit der nicht zulässigen Abzweigung des Kindergeldes inkl. Gerichtsurteile einfügen?
Einfach um da gleich ein wenig Wind aus den Segeln zu nehmen?
5.) (Klingt vielleicht jetzt blöd aber) Wie gehe ich den Einspruch gegen den Bescheid vom Sozialamt richtig an? Mein letzter Bescheid ist vom Januar und für einen Einspruch/Widerspruch hatte ich natürlich nur einen Monat Zeit.
Ist da ein "Widerspruch" überhaupt das richtige Rechtsmittel? Oder sollte ich einfach nur auf den Fehler hinweisen?
Vielen Dank vorab!

Ich bin ganz neu hier und super froh dieses Forum mit den ganzen Informationen gefunden zu haben!
Lese mich schon seit ein paar Wochen still und heimlich durch, um möglichst viele meiner Fragen selber zu beantworten und um meine Situation richtig einschätzen zu können.
Ich hoffe ihr als Experten könnt mir noch meine verbliebenen Fragen beantworten und gucken, ob ich das so alles richtig verstanden habe

Mit Informationsverarbeitung oder Bürokratie im allgemeinen habe ich nämlich durch meine Behinderung/Erkrankung leider so meine Probleme.
Die Überschrift verrät es ja bereits: Das Kindergeld, das meine Eltern für mich bekommen, wird mir bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.
Nun ist das Thema für viele hier denke ich bereits eine 0815-Angelegenheit, aber trotzdem würde ich mich über etwas Hilfe freuen. Für mich ist das Thema leider mehr als schwer zu durchschauen.
Zusätzlich ist meine Sachbearbeiterin beim Sozialamt ein ganz fieser Typ Mensch. Wenn die eine Möglichkeit sieht, mir das Leben schwer zu machen, dann macht die das auch.
Das ging schon bis hin zur komplett unbegründeten Androhung von Leistungskürzungen und Behauptung falscher Tatsachen... Die Kommunikation läuft nur noch über den Postweg.
Ich möchte hier also wirklich keinen Fehler machen!
Meine Situation in Kürze (mit hoffentlich allen relevanten Informationen):
Ich bin 30 Jahre alt, Schwerbehindert (GDB 50%), befristet voll erwerbsgemindert und lebe bei meinen Eltern zusammen in der gleichen Wohnung in Rheinland-Pfalz.
Einen eigenen Haushalt / ein eigenes Leben könnte ich nicht bestreiten, ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen.
Durch diese Situation erhalte ich Sozialhilfe und meine Eltern Kindergeld für mich. Das Kindergeld wird auf das Konto meines Vaters überwiesen. Weder wird es auf mein Konto weitergeleitet, noch wird es direkt an mich ausgezahlt.
Das Sozialamt rechnet mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen an.
Abgezogen werden mir so jeden Monat 110,84€.
Erklärt oder begründet wurde das nie.
Wie ich die Situation jetzt verstanden habe:
- Es ist falsch, dass mir das Kindergeld meiner Eltern als mein Einkommen angerechnet wird (Urteil: Bundessozialgerichtes (BSG) 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R).
Zusätzlich sei noch § 82 Abs. 1 S. 3 SGB XII erwähnt, bei dem eine Anrechnung nur für minderjährige Kinder beschrieben wird.
- Da ich Schwerbehindert bin und im Haushalt meiner Eltern lebe, gibt es für das Sozialamt keine Möglichkeit das Kindergeld abzuzweigen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11). Meine Eltern (keiner von beiden bezieht ALG2) müssen noch nicht einmal mehr gegenüber dem Sozialamt nachweisen, wofür das Geld im einzelnen verwendet wird.
Zu meinen Fragen:
1.) Ich lesen in dem Zusammenhang immer nur "bei Grundsicherung". Ich erhalte aktuell allerdings "nur" Sozialhilfe. An der Situation / Problematik ändert sich dadurch aber nichts, oder?
Also auch bei Sozialhilfe darf das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden(?)
2.) Wird das zu wenig gezahlte Geld auch rückwirkend für die vergangenen Monate/Jahre gezahlt? (sind jetzt ca. 1,5 Jahre

2.2) Wenn ja: Gilt als "feste Grenze" der Zeitpunkt, ab dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde?
Kindergeld wurde nämlich auch schon vorher gezahlt, aufgrund der Entscheidung der DRV -> befristet voll erwerbsgemindert (die genauen Daten müsste ich dann raussuchen).
3.) Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, dass mich das Amt dazu auffordert, dass das Kindergeld direkt an mich und somit auf mein Konto ausgezahlt werden soll?
Lässt sich das mit § 74 - Einkommensteuergesetz (EStG) begegnen, da ich ja weiterhin bei meinen Eltern lebe, das Kindergeld also gar nicht einfordern kann?
4.) Sollte ich im Schreiben an das Sozialamt gleich auch den Teil mit der nicht zulässigen Abzweigung des Kindergeldes inkl. Gerichtsurteile einfügen?
Einfach um da gleich ein wenig Wind aus den Segeln zu nehmen?
5.) (Klingt vielleicht jetzt blöd aber) Wie gehe ich den Einspruch gegen den Bescheid vom Sozialamt richtig an? Mein letzter Bescheid ist vom Januar und für einen Einspruch/Widerspruch hatte ich natürlich nur einen Monat Zeit.
Ist da ein "Widerspruch" überhaupt das richtige Rechtsmittel? Oder sollte ich einfach nur auf den Fehler hinweisen?
Vielen Dank vorab!