Guten Tag,
bis jetzt hat der Papa des Kindes mangels größeren Einkommens nur Anteilig Unterhalt gezahlt. Da es weniger als 75% Prozent des Zustehenden Unterhalts waren, ging der Kinderfreibetrag und damit auch die Behindertenpauschbeträge an mich.
Nun ist das Kind erwachsen und bekommt Grundsicherung. Ich bekomme nach wie vor das Kindergeld. Wie sieht es bei erwachsenen Kindern aus? Gibt es beim Bezug der Grundsicherung trotzdem einen Kinderfreibetrag? Genaugenommen unterhalten weder ich, noch Papa das Kind wenn es Grundsicherung hat. Steht dem Papa jetzt die hälfte der Behindertenpauschbeträge zu, oder, haben wir keinen Anspruch mehr? Ich möchte nichts falsch machen, und finde irgendwie nicht die passende Info.
Liebe Grüße Marti
bis jetzt hat der Papa des Kindes mangels größeren Einkommens nur Anteilig Unterhalt gezahlt. Da es weniger als 75% Prozent des Zustehenden Unterhalts waren, ging der Kinderfreibetrag und damit auch die Behindertenpauschbeträge an mich.
Nun ist das Kind erwachsen und bekommt Grundsicherung. Ich bekomme nach wie vor das Kindergeld. Wie sieht es bei erwachsenen Kindern aus? Gibt es beim Bezug der Grundsicherung trotzdem einen Kinderfreibetrag? Genaugenommen unterhalten weder ich, noch Papa das Kind wenn es Grundsicherung hat. Steht dem Papa jetzt die hälfte der Behindertenpauschbeträge zu, oder, haben wir keinen Anspruch mehr? Ich möchte nichts falsch machen, und finde irgendwie nicht die passende Info.
Liebe Grüße Marti