Nachdem mein Sohn am 01.01.15 seinen Bungalow auf unserem Grundstück bezogen hat, haben wir Grundsicherungsleistungen der Regelbedarfsstufe 1 beantragt. Trotzdem das Amt die Miete übernimmt, hat man weiterhin nur Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 gewährt. Etliche Briefe gingen hin und her, Telefonate folgten jedoch blieb alles ohne Erfolg. Man begründete die Ablehnung damit, dass ich Kindergeld bekomme und dieses weiterleiten müsse. Ich habe der Kindergeldkasse nachgewiesen, dass weiterhin Aufwendungen entstehen und nur deshalb habe ich weiter Kindergeldanspruch.
Am 06.03. haben wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht gestellt.
Nur 7 Wochen später fiel die Entscheidung. Mein Sohn erhält rückwirkend ab 01.01.15 die Regelbedarfsstufe 1.
Wir sind sehr erleichtert und froh, dass dieser Nervenkrieg endlich ein Ende hat. Die beiden offenen Verfahren seit 2013 werden wir auch noch durchziehen
Dieser Beitrag soll allen Mut machen, die mit ihren Kräften am Ende sind. Kämpfen lohnt sich. Hört niemals damit auf. Es geht um das Wohl unserer Kinder.
Liebe Grüße
Andrea

Am 06.03. haben wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) beim Sozialgericht gestellt.
Nur 7 Wochen später fiel die Entscheidung. Mein Sohn erhält rückwirkend ab 01.01.15 die Regelbedarfsstufe 1.
Wir sind sehr erleichtert und froh, dass dieser Nervenkrieg endlich ein Ende hat. Die beiden offenen Verfahren seit 2013 werden wir auch noch durchziehen
Dieser Beitrag soll allen Mut machen, die mit ihren Kräften am Ende sind. Kämpfen lohnt sich. Hört niemals damit auf. Es geht um das Wohl unserer Kinder.
Liebe Grüße
Andrea

