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Eigenbetreuung (Kindergeld)

carosara 15.01.2018, 17:04#1
Rechnet ihr eigentlich nur Zeit für Urlaub und Veranstaltungen ab, oder fügt ihr auch die Heimfahrtswochenenden etc. mit ein ?
Danke im Voraus.
LG
Christiane
Kirsten 15.01.2018, 21:11#2
Hallo Carosara,

könntest du bitte noch nähere Angaben zum Hintergrund deiner Frage machen? Momentan habe ich noch keine Vorstellung, um was es dir jetzt hier geht?

Um die Anspruchsvorraussetzung für das Kindergeld, oder die jährliche Auskunftspflicht, ob das Kindergeld zusteht???
Gast 16.01.2018, 13:34#3
Die Schreiben, welche ich erhalten habe, deuten eher auf 2. hin.
Ich denke, dass im Hintergrund das Sozialamt das Kindergeld abzweigen möchte.
Von der Familienkasse habe ich die Aufforderung erhalten die Einkünfte und Ausgaben unserer Kinder in 2016 u. 2017 darzulegen.
Also sollten die Ausgaben nicht die Einnahmen ums Kindergeld überstiegen haben, können unsere Kinder sich allein unterhalten und uns wird das Kindergeld abgezogen. Was heißt abgezogen, Wir müssen es dann zurückzahlen.
Zu den Ausgaben zählen ja doch auch z.B. meine Fahrtkosten zu den Kindern etc.
Ich hoffe, dass ich es so richtig verstanden habe.
Blöd ist nur, dass ich von 2016 nicht mehr allzuviel Kostenbelege habe.
Danke im Voraus
Viele Grüße von der Ostsee :winke:
Christiane
carosara 16.01.2018, 16:34#4
Gast ? Ich ? War ich irgendwie nicht angemeldet ? Also nicht Gast, sondern Benutzer "carosara", heißt Christiane.
werner62 16.01.2018, 17:17#5
Zitat von Gast

Von der Familienkasse habe ich die Aufforderung erhalten die Einkünfte und Ausgaben unserer Kinder in 2016 u. 2017 darzulegen.
Also sollten die Ausgaben nicht die Einnahmen ums Kindergeld überstiegen haben, können unsere Kinder sich allein unterhalten und uns wird das Kindergeld abgezogen. Was heißt abgezogen, Wir müssen es dann zurückzahlen.


Hallo Christine,

ich verstehe es noch nicht so ganz....:gruebel:

Falls überprüft werden soll ob ihr noch einen Kindergeldanspruch habt oder hattet, schau mal hier in das Merkblatt vom bvkm, da wird alles ausführlich erklärt:

Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das Merkblatt soll Eltern behinderter Kinder dabei helfen zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht. Häufig lehnen Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht ab. Das Merkblatt enthält deshalb einen Mustereinspruch, mit dem sich Eltern gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide zur Wehr setzen können.
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ki...icherung-2.pdf


Oder geht es um eine Überprüfung wegen einem Antrag auf Kindergeldabzweigung vom Sozialamt.
Das müsste aber auf dem Schreiben der Kindergeldkasse stehen.
Das Problem hatten wir auch schon mal als unsere Tochter im "Ambulant betreuten Wohnen" lebte.
Deine Kinder wohnen nicht mehr in Deinem Haushalt, richtig?
Dann müsstest Du nachweisen dass Du Aufwendungen für Deine Kinder hast, mindestens in Höhe des Kindergeldbetrages.

Informationen für Eltern zum Thema Abzweigung von Kindergeld
https://www.lebenshilfe-bayern.de/fi...geld_jul14.pdf

Das sind also total unterschiedliche Sachen.

LG
Monika
carosara 17.01.2018, 16:16#6
Hallo Monika,
danke für die vielen Ausführungen.
Ich muss mal ein wenig von vorn anfangen.
Irgendwann in 2017 erhielt ich Schreiben der Familienkasse mit folgender Überschrift:
"Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines über 18 Jahre alten Kindes mit Behinderung
zur Überprüfung der Kindergeld-Festsetzung"
"... für das abgelaufene KJ 2016 und
... für das laufende KJ 2017 (Prognose)
Ich, Oberarm gebrochen (ungeschickt lässt grüßen), privat und ... voll im Stress.
Also alle Schreiben auf den großen Stapel, wo schon so viel auf mich wartet.
Ab Oktober haben sie dann die Zahlung eingestellt, weil ich es nicht geschafft habe, zu reagieren.
Dann habe ich selbst um Zusendung neuer Formulare gebeten. Die Bearbeitung ziiiiiiiiieht sich irgendwie
einfach nur noch hin. 2017 war einfach nicht unser Jahr.
Jetzt, 2018, beginn ich natürlich frohen Mutes und habe auch schon viel geschafft.
Gleich nach Neujahr kam jetzt das S
carosara 17.01.2018, 16:31#7
...da fehlt natürlich die Hälfte der Mail. Irgendwie werde ich beim Schreiben soo langer Texte immer ausgeloggt.
Also jetzt gehts ab S... weiter
...Schreiben mit der Rückforderung des Kindergeldes von 2016 und 2017.
`Ne ganz schöne Menge Kohle.
Dafür lohnt es sich die Beantwortung der Formulare zu forcieren. Also habe ich die anderen wichtigen Schreiben
drunter gelegt :engel:.
Natürlich scanne ich nochmals, die seit 2008 unbefristeten und bei der Familienkasse vorliegenden Behindertenausweise und versuche eine Ärztin zu überzeugen, dass sie mir die Eigenbetreuung für 2016 bestätigt.
Bürokratischer und besch..... gehts nicht mehr.
Danke und viele Grüße
patiko 18.01.2018, 14:07#8
Hallo carosara,
einfach beim anmelden das Häkchen bei "angemeldet bleiben" setzen.
carosara 21.03.2018, 11:13#9
Hallo Listies,
betreffend Eigenbetreuung kann ich mitteilen, dass wir die
carosara 21.03.2018, 11:30#10
...
carosara 21.03.2018, 11:40#11
Klappe,.. die Dritte.
Irgendwie wird mein Text nicht gesendet.
...
carosara 21.03.2018, 11:46#12
...
carosara 21.03.2018, 11:48#13
Mein Text ist immer weg.Hilfe.Bin eingeloggt
Kirsten 21.03.2018, 14:55#14
Das tut mir leid, passiert leider immer wieder mal. Hattest du das Häkchen oben bei der Anmeldung gesetzt "angemeldet bleiben"?
carosara 21.03.2018, 15:15#15
ja, hab das H
carosara 21.03.2018, 15:16#16
:wand: :gruebel: :kopfkratz: