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Kostenbeteiligung Assistenten am Essen

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    Kostenbeteiligung Assistenten am Essen

    Hallo,
    vorab ein frohes und gesundes neues Jahr ans Team und
    alle, die sonst noch so hier online sind.
    Danke für die Unterstützung.
    Habe heute eine neue Frage.
    Unsere Kinder wohnen, über das PB finanziert, in einer
    angemieteten Wohnung und werden durch Assistenten
    betreut.
    Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen.
    Das heißt, es wird gemeinsam zubereitet, gekocht
    und auch gemeinsam genossen.
    Ebenso ist gemeinsames Essengehen angesagt.
    So nun meine Frage.
    Gluten freie LM ist ein Muss und Bio ein Gewünscht.
    Wie wird die Kostenbeteiligung der Assistenten (Mindestlohn)
    geregelt.
    Kann Sie ja schwer zur teuren Bio- Kosten- Abgabe
    verdonnern.
    Wie ist die normale Vorgehensweise ?
    Wie viel müssen sie zuzahlen ? Gibt es Richtlinien ?
    Kann ich/unsere Kinder die mehrausgaben irgendwo
    geltend machen ? Kindergeld ? Einkommensteuer ?

    #2
    Hallo Christiane,

    dazu habe ich was gefunden:

    Wenn die Assistenten im Haushalt des Arbeitgeber kostenlos mit verpflegt werden, stellt dies einen sogenannten geldwerten Vorteil dar. Dieser wird als Sachbezug dazu noch den Steuern und der Sozialversicherung unterworfen. Somit legt der Arbeitgeber auch noch über den Arbeitgeberanteil noch was dazu.
    Dies ist nicht einzusehen, da der Assistent, wäre er nicht am Arbeitsplatz sondern zuhause, für sein Essen auch zahlen müsste. Daher sollte er für das Essen einen Teil abgeben. Um Verhandlungen über den Wert des Essens aus dem Wege zu gehen, schlägt ForseA vor. dass die Assistenz den jeweils gültigen Sachbezugswert bezahlt. Dieser beträgt [...]
    Quelle und weitere Infos: ForseA

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      #3
      Oh, vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.
      Vor allem auch das Vorgehen wegen der Mehrkosten der Assistenten in der Wohnung unserer Kinder.

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        #4
        Hallo!

        Die Verpflegung von Assistenzkräften ist grundsätzlich kein "Muss" - egal, ob die Assistenzkräfte über das Arbeitgebermodell angestellt sind oder bei einem Assistenzdienst.
        Ausnahme: Gegenteiliges ist ausdrücklich im Arbeits- bzw. Dienstleistungsvertrag enthalten. Davon würde ich aber abraten, z. B. aus den von Inge angeführten steuerlichen Gründen.

        Assistenzkräfte versorgen sich also in der Regel selbst. Sie haben Anspruch auf Pause(n), genauso wie andere Angestellte auch. In den Pausen können sie Mitgebrachtes Essen oder sich etwas kaufen.
        Isst die/der AssistenznehmerIn auswärts, steht es der Assistenzkraft frei, sich ebenfalls etwas zu kaufen oder zu verzichten. Gelegentliche Einladungen durch die/den AssistenznehmerIn sind okay, aber rein freiwillig.

        Beschließen AssistenznehmerIn und Assistenzkraft, gemeinsam gekochte Mahlzeiten auch gemeinsam zu essen, macht es nur Sinn, dass die Assistenzkraft ihren Anteil am Essen direkt bezahlt. Es sollte für gewöhnlich ausreichen, wenn die Materialkosten entsprechend aufgeteilt werden - außer es wird komplett separat gekocht für die Assistenzkraft, dann ist eine Orientierung an den Sachbezugswerten vielleicht nicht verkehrt.

        So sind zumindest die Erfahrungen aus dem Assistenzdienstbetrieb meines Arbeitgebers - allerdings wüsste ich keine verbindliche gegenteilige Regelung.

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