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Eingliederungshilfe und Halbwaisenrente

stefanhahn80 27.12.2017, 16:30#1
Hallo erstmal!
Ich habe folgendes Problem: Mein Vater ist vor kurzem verstorben und es ergibt sich für meinen schwerbehinderten Bruder offenbar ein Anspruch auf Halbwaisenrente.
Er bezieht Leistungen von der Eingliederungshilfe: Er ist vollstationär untergebracht und arbeitet in einer Werkstatt.
Lohnt es sich überhaupt, die Halbwaisenrente zu beantragen oder wird im Ergebnis sowieso nur die Eingliederungshilfe gemindert?

Ich bin dabei mich in diese Thematik einzuarbeiten. Aber durch den plötzlichen Tod unseres Vaters, der sich immer um diese Angelegenheiten gekümmert hatte, war kein Wissenstransfer mehr möglich. Ich bin also für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Stefan
Simosa 27.12.2017, 21:19#2
Hallo stefanhahn80,
welche Art Eingliederungshilfe erhält Ihr Bruder? Ich nehme an, die Unterkunftskosten werden vom LWV getragen.
In diesem Fall wird der LWV sie auffordern, die Halbwaisenrente zu beantragen. Diese wird dann als Einkommen auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Also eine "Nullnummer" für Ihren Bruder.
Er ist verpflichtet, alle Einkünfte, also den Lohn der Werkstatt, das Kindergeld und evtl. Renten für die Unterkunftskosten einzusetzen. Daher sind Sie verpflichtet, die Halbwaisenrente zu beantragen.
Am besten setzen Sie sich mit dem LWV in Verbindung. Die Mitarbeiter dort können Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße
Simosa
Gast 30.12.2017, 20:09#3
Hallo Simosa,

danke für die schnelle Antwort.

Mein Bruder erhält Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Betreuungskosten vom Kreis. Einen LWV gibt es bei uns in Schleswig-Holstein nicht. Soweit ich weiss, bekommt er aber nur einen Arbeitslohn (bzw. das heißt anders) von ca. 125 Euro für sich selbst.

Ich habe schon damit gerechnet, dass es sich für ihn nicht lohnt. Daher wollte ich uns gerne die Formalitäten ersparen. Aber vermutlich haben Sie Recht und der Kreis wird darauf bestehen. Ich werde dort nächste Woche mal anrufen.

Vielen Dank und einen guten Rutsch!
Stefan