Ich habe folgende Frage: ich habe ein Kind mit pflegestufe III . Steht mir gesetzlich mehr Urlaub zu als der geregelte?
AW: Vermehrter Urlaubsanspruch bei zu pflegendes K
Erst einmal Hallo und Willkommen hier im Forum!
Grundsätzlich steht Dir nicht mehr Urlaub zu, ledigl. der behinderte Mensch hat gegebenenfalls
einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub!
Allerdings gibt es die Möglichkeit des Sonderurlaubs unter bestimmten Vorraussetzungen,
geregelt im Pflegezeit- bzw. Familienpflegezeitgesetz.
Hier mal ein Auszug aus dem
Familienpflegezeitgesetz - Regelung ab 2015
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sollen nebeneinander bestehen bleiben. Beide Gesetze werden aber miteinander verzahnt.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf der 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 gebilligt. Es tritt nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Gauck am 1. Januar 2015 in Kraft.
Mit dem Gesetz bekommen Beschäftigte einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einem Beschäftigungsumfang von wöchentlich mindestens 15 Stunden, wenn sie einen Pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. In dieser Zeit genießen sie Kündigungsschutz.
Der Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige teilweise Freistellung hatte ursprünglich für alle Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gelten sollen. Diese Grenze wurde aber auf 25 Beschäftigte hochgesetzt. Damit gilt der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit nur in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern (ausschließlich der zu ihrer Berufsaubildung Beschäftigten).
Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, wird mit einem Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gekoppelt (vergleichbar dem Kinderkrankengeld).
Zur besseren Absicherung des Pflegenden während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit gibt es einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Die Möglichkeit, eine Entgeltaufstockung unter Verwendung eines Wertguthabens zu vereinbaren, bleibt erhalten
Ganz gut beschrieben und nachzulesen bei: www.lohn-info.de
Hoffe, ich konnte Dir helfen,

