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Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V

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arno_miriam 09.12.2017, 21:56#1
Hallo,
es geht mir um die Rückvergütung durch meine Krankenkasse bei einer Zuzahlungsbefreiung!
Ich bin verzweifelt mit meinen Sachbearbeiter bei der K V!
Immerwieder werden für mich nicht immer nachvollziehbare Nachforderungen gestellt!
z.B.
Ich habe alle Originalbelege eingereicht und damit wurde meinem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stattgeben!
Die Erstattung der Beiträge über der Belastungsgrenze wurde abgelehnt, weil der Orginaleinzahlungsbelege fehlen!
Meine Einzahlungen laufen zu 80% über Onlinebanking und über 2 Sparkassenkonten, über die alle Privat- und Geschäftsgeldbewegungen abgewickelt werden.

Nach Aussage der KV ist das abgedeckt durch Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V und Rundschreiben

Ich bekomme dadurch keine Klarheit!