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Blauer Parkausweis

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    Blauer Parkausweis

    Ich besitze einen grünen Ausweis mit den Zeichen G,H,RF (unbefristet)
    und einen blauen Parkausweis, der vor ca. 6-7 Jahren auf unbefristet ausgestellt wurde.
    Damals gab es schon Probleme mit dem blauen Ausweis, weil kein aG Zeichen vermerkt wurde.
    Jetzt versucht die Behörde erneut einen Anlauf mit folgender Bergründung.
    "Wir haben festgestellt, dass für Sie ein unbefristet gültiger Parkausweis ausgestellt wurde.
    Dieser ist leider unbefristet nicht mehr gültig.Ich bitte Sie mir in den nächsten Tagen den Ausweis zu bringen, damit ein neuer ausgestellt werden kann."
    Dies bezweifle ich allerdings, ich denke sie werden den alten einziehen und keinen neuen mehr ausstellen.
    Hierzu übrigens ein interressanter Bericht von einem Rechtsanwalt, den ich im Internet gefunden habe:
    EU-einheitliche blaue Parkausweise als Nachweis für die Ausnahmegenehmigung zugunsten behinderter Menschen welche vor dem 04.Juni 2009 unbefristet ausgestellt wurden, bleiben wirksam.
    Nachzulesen unter: ra-leubecher-kollegen.de/eu-einheitliche-blaue-parkausweise

    #2
    AW: Blauer Parkausweis

    Also wir in Bayern bekommt nur ein Rollstuhl einen bundesweit geltenden Ausweis.
    Ich bekam einen nur in Bayern gültigen, den ich nach 5 Jahre erneuern muss.
    Das geht aber scher schnell + problemlos.

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      #3
      Hallo,
      ich bekomme für Miriam von der Stadt keinen blauen Parkausweis erstellt, ob wohl ihr BhG 100 und Vermerk H,G ist!
      Begründung sie kann ja kein Auto fahren!
      Das ist immer ein riesges Problem, wenn ich nicht dabei bin!
      • Miriam war mit ihrer Mutter einkaufen!
        Sie hatte keine Kraft von einem entfernten Parkhaus zum Geschäft zu laufen!
        Oder es kann plötzlich passieren, dass sie nicht mehr laufen kann!
      • Sie fährt mit ihrer Schwester an die Ostsee!
        Es gibt am Strand 2 Behinderten Parkplätze!
        Miriam braucht ihren Spezialwagen/Art schiebbaren Rollstuhl mit Hilfsmotor)!
        Der normale Parkplatz ist gut 2 km entfern!

      Kommentar


        #4
        Zitat von arno_miriam Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich bekomme für Miriam von der Stadt keinen blauen Parkausweis erstellt, ob wohl ihr BhG 100 und Vermerk H,G ist!
        Begründung sie kann ja kein Auto fahren![/LIST]
        Hallo Arno_miriam,

        der VDK schreibt dazu:

        ..."Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird."....

        Komplette Info:

        https://www.vdk.de/deutschland/pages...tenparkplaetze

        Frage:
        Braucht man denn nicht das Merkzeichen "aG" für diesen Parkausweis?

        Wer kann den blauen Sonderparkausweis erhalten?
        https://www.vdk.de/deutschland/pages...tenparkplaetze


        Übrigens:
        Der Zugang zum Behindertenparkausweis (Behindertenparkplatz) wird mit dem ab 2017 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz rückwirkend zum 01.01.2016 neu geregelt....

        http://www.forum-munterbunt.de/index...=5586#post5586

        http://www.forum-munterbunt.de/index...=6678#post6678

        Voraussetzungen des Merkzeichen aG geändert
        Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn


        Vielleicht würde Euch das Merkzeichen "aG" nach der neuen Regelung ab 2017 zustehen ?!

        § 146 SGB IX Persönliche Voraussetzungen
        ..."(3)
        Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt."....
        http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/146.html


        Merkzeichen "B" hast Du gar nicht aufgezählt....das habt ihr doch sicherlich auch?

        LG
        Monika

        Kommentar


          #5
          Danke Monika!______
          Auf Miriams Schwerbebehindertenausweis
          Zeichen
          B
          G
          H
          RF

          Kommentar


            #6
            Hallo Monika,
            heißt, dass Miriam nur mit aG ein Anrecht auf den Blauen Parkausweis hat!
            Muss ich mich also mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen und das Zeichen aG beantragen!
            Was brauche ich als Nachweis für ihr Anrecht?
            Miriam kann an manchen Tagen keine 10 m auf ebenen + befestigtigtem Untergrund laufen kann.
            Alleine kann man von Miriam auf fremden Terrain garnichts erwarten!
            Wir geniesen es wenn sie wieder Strecken schafft, aber wieder schafft sie urplätzlich garnichts mehr!
            Für Arztbesuche sieht das genauso aus!

            ..."Der Zugang zum Behindertenparkausweis (Behindertenparkplatz) wird mit dem ab 2017 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz rückwirkend zum 01.01.2016 neu geregelt. Der Gesetzgeber erreicht das, indem die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG angepasst werden."...
            Daraufhn müsste für Miriam ein Vorstoß hoffnungsvoll sein.

            War es dann mein großes Glück, dass ich mit G den blauen Parkausweis vor mehr als 10 Jahre bekommen habe und schon mehrmals verlängert wurde?

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              #7
              Hallo arno_miriam,

              Infos zu den Voraussetzungen für den blauen Parkausweis oder eben nur für den Parkausweis Deutschland (orange) findest Du hier:

              ..."Schwerbehinderte Menschen können den orangen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen beantragen:
              • Merkzeichen G und Merkzeichen B und ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule.
              • Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule, wenn gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane vorliegt.
              • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
              • künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt."....


              ..."3.1. Voraussetzungen
              Schwerbehinderte Menschen bekommen den blauen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen:
              Komplette Info:
              http://www.betanet.de/betanet/sozial...ungen-292.html


              Allerdings gibt es wohl auch:
              Bayern-aG (Sonderregelung auf dem Gebiet des Freistaates Bayern)

              Dunkelblauer Parkausweis BY
              Gültig in Bayern (sogenanntes "Bayern-aG"


              ..."Berechtigung
              • Benutzen der Behindertenparkplätze in Bayern
              • Parken im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe für drei Stunden und weitere Parkerleichterungen
              Voraussetzungen
              • Merkzeichen G und B sind anerkannt und es entfällt
                • ein GdB von wenigstens 80 allein auf die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder
                • statt 80 nur 70 und ein GdB von wenigstens 50 auf Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane"....
              https://www.zbfs.bayern.de/menschen-...aet/parkplatz/
              https://www.zbfs.bayern.de/menschen-...on0_1-header-2


              Wohnst Du nicht in Bayern oder irre ich mich da ?!



              Zu den Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" steht hier:

              ..."2. Voraussetzungen

              Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden die Voraussetzungen für den Erhalt des Merkzeichens aG geändert.

              Seit 2017 muss ein "mobilitätsbezogener" Grad der Behinderung (Gdb) von insgesamt 80 vorliegen. Die Überprüfung der "Gehfähigkeit" (z.B. bei einer Beinamputation) ist allein nicht mehr ausschlaggebend und rechtfertig nicht mehr automatisch das Merkzeichen aG.

              Hintergrund hierfür ist, dass nicht nur orthopädische Behinderungen eine eingeschränkte Gehfähigkeit hervorrufen, sondern auch innerliche Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose."....

              Komplette Info:

              http://www.betanet.de/betanet/sozial...en-aG-677.html

              LG
              Monika

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                #8
                Danke Monika!!!!!!!!___

                Habe gerade mit dem Versorgungsamt telefoniert!
                Schicke mir einen neuen Antrag für "aG" zu.
                Bearbeitunszeit mindestens ist nach Aussage min ein halbes Jahr!
                Kannst du mir sagen was ich an Unterlagen dann beifügen sollte, um die Erfolgsaussichten für Miriam zu verbessern!

                Neu fand ich deren Hinweis, dass die Stadt einen auf ein halbes Jahr befristeten "blauen Parkschein" ausfüllen darf ohne aG im Ausweis zu haben!

                Weißt du auf welcher Basis das läuft?
                Diese Auskunft konnte mir keiner im Versorgungsamt Würzburg geben. Sie wissen nur, dass die Kommune das kann!

                Schönen Tag! Bei uns regnet es gerade so stark, dass wir fast absaufen hier in Münnerstadt!
                _______________

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                  #9
                  Zitat von arno_miriam Beitrag anzeigen

                  Neu fand ich deren Hinweis, dass die Stadt einen auf ein halbes Jahr befristeten "blauen Parkschein" ausfüllen darf ohne aG im Ausweis zu haben!

                  Weißt du auf welcher Basis das läuft?
                  Diese Auskunft konnte mir keiner im Versorgungsamt Würzburg geben. Sie wissen nur, dass die Kommune das kann!
                  _______________
                  Hallo Arno_miriam,

                  vielleicht hat das was mit dem sogenannte Bayern-aG (Sonderregelung auf dem Gebiet des Freistaates Bayern) zu tun. Dafür reichen die Merkzeichen G und B ja wohl aus. Die kompletten Infos dazu findest du in den verlinkten Seiten oben.

                  Zu den Unterlagen kann ich Dir leider nichts sagen.
                  Vielleicht helfen Dir diese Infos dazu weiter:
                  Neues Merkzeichen aG: was ist neu?
                  https://rentenbescheid24.de/neues-merkzeichen-ag/

                  LG
                  Monika




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