Einen schönen guten Abend an alle,
ein wenig habe ich mich durchgelesen und muss mich erst einmal dafür bedanken, dass hier so viele Informationen bereitstehen und das einem geholfen wird!
Zu meiner Geschichte: Vor kurzem habe ich die gesetzliche Betreuung in allen Bereichen für meine Schwester von meiner Mutter übernommen, die seit Geburt geistig und körperlich behindert ist. Sie lebt in einer betreuten Gemeinschaft für behinderte Menschen, mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten.
Die Frage ist, wenn er damit recht hat und angenommen das Geld ist nie oder nur gering bei meiner Schwester angekommen, müsste ich dann dieses Geld bei meiner Mutter einklagen? Sie verfügt jedoch über kein eigenes Einkommen und bezieht Hartz V.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Lieben Dank!
Hallo,
hm ich denke, da gibt es etwas aufzuklären. Wovon hat Deine Schwester denn die ganze Zeit gelebt, wenn der Vater meint, seine Unterhaltszahlungen seien nicht bei der Tochter angekommen? Wenn die Mutti Hartz IV bezieht, muss sie ja alle Einkommen angeben. Ggf. wurden diese Gelder vom Vater dann Leistungsmindernd berücksichtigt. Müsste man klären.
Und warum sollten Sie das Geld bei ihrer Mutter einklagen? Wenn jemand ein Interesse daran hat, dann der jetzige Leistungsträger Ihrer Schwester. Also dann das Sozialamt.
Zitat von Sperare
..." mein Vater hat bislang Unterhalt aufgrund eines Unterhalttitels an meine Mutter gezahlt, da meine Eltern seit Jahren geschieden sind. Nun, da ich die Betreuung übernehme hat mir mein Vater offenbart, dass er nun die Unterhaltszahlungen stoppt, da er schon lange nicht mehr unterhaltspflichtig ist wie jetzt herausgefunden hat. Er geht in der Annahme, dass meine Schwester Grundsicherung erhält und er deswegen nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist. Mir selbst liegen bislang keinerlei Unterlagen vor. Mein Vater vermutet, dass seine Zahlungen an meine Mutter meine Schwester in der Vergangenheit nicht erreicht haben und wird vermutlich jetzt über einen Anwalt eine Auskunft bei ihr über den Verbleib des Geldes erstreiten."...
Hallo,
falls Deine Mutter einen Grundsicherungsantrag für Deine Schwester gestellt hat, hätte man die Unterhaltszahlungen angeben müssen. Es ist dann Einkommen und wird bei der Grundsicherung angerechnet.
Hier findest Du Infos dazu:
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16. Wie wirken sich Unterhaltszahlungen
eines Elternteils aus?
Leistet ein Elternteil seinem grundsicherungsberechtigten
Kind Unterhalt
– z.B. weil die Eltern geschieden
sind und der Vater zur Zahlung von
Unterhalt verurteilt wurde –
handelt
es sich hierbei um Einkommen
des Grundsicherungsberechtigten,
welches bedarfsmindernd auf die
Grundsicherung anzurechnen ist.
Grundsicherungsberechtigte profitieren
also im Ergebnis nicht von solchen
Unterhaltszahlungen.
Der Unterhaltsschuldner
– also z.B. der geschiedene
Vater – darf seine Unterhaltszahlungen
einstellen und das
grundsicherungsberechtigte Kind darauf
verweisen, dass es stattdessen
Leistungen der Grundsicherung in
Anspruch nehmen muss (so das OLG
Hamm in seinem Urteil vom 10. September
2015, Az. II-4 UF 13/15).
Bestehende Unterhaltstitel müssen in
diesem Fall vom Familiengericht aufgehoben
werden.
Komplette Info:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf
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Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen verschwiegen hat, wird sich ggf das Sozialamt an Deine Mutter wenden, wie Anke ja auch schon geschrieben hat.
Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen angegeben hat und sie wurden bei der Grundsicherung angerechnet würde ich sofort das Amt davon in Kenntnis setzen, das Dein Vater die Unterhaltszahlungen einstellen will.
LG
Monika
Hallo ihr zwei,
vielen Dank für die ausführlichen Infos.
Ja, so ähnlich hatte das mein Vater auch ausgedrückt, dass meine Schwester dann über die Grundsicherung abgedeckt wäre. Ob sie aktuell Grundsicherung bekommt bespreche ich mit der Heimleitung.
Das Verhältnis zu meiner Mutter ist leider sehr schwierig, ich bekomme zu diesem Thema nur wenige Informationen und weiß nicht was sie beim Amt angegeben hat.
Könnt ihr denn sagen ab wann mein Vater dann nicht mehr unterhaltspflichtig ist?
Dankeschön!
Zitat von werner62
Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen verschwiegen hat, wird sich ggf das Sozialamt an Deine Mutter wenden, wie Anke ja auch schon geschrieben hat.
Und das Sozialamt bekommt dann davon Kenntnis, weil sich dann mein Vater wegen der Aufhebung des Unterhalttittels meldet?
Zitat von werner62
Falls Deine Mutter die Unterhaltszahlungen angegeben hat und sie wurden bei der Grundsicherung angerechnet würde ich sofort das Amt davon in Kenntnis setzen, das Dein Vater die Unterhaltszahlungen einstellen will
Dann hoffe ich, dass ich die Informationen von ihr bekomme und melde mich dann beim Sozialamt, danke!
Zitat von Sperare
Könnt ihr denn sagen ab wann mein Vater dann nicht mehr unterhaltspflichtig ist?
Hallo Sperare,
in dem
Merkblatt für Grundsicherung vom bvkm
findest Du ausführliche Erklärungen zum Thema:
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2. Wer ist anspruchsberechtigt?
Menschen mit Behinderung haben
einen Anspruch auf Grundsicherung,
wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet
haben und voll erwerbsgemindert
sind. Voll erwerbsgemindert
sind Menschen, die wegen einer
Krankheit oder Behinderung außer
Stande sind, mindestens drei Stunden
täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
erwerbstätig zu sein. Die
volle Erwerbsminderung muss ferner
dauerhaft sein. Es muss also unwahrscheinlich
sein, dass sie behoben
werden kann....
Komplette Info:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf
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Seit Deine Schwester Anspruch auf Grundsicherung hat (wie oben beschrieben) hätte Dein Vater
die Unterhaltszahlungen einstellen können.
Als neuer gerichtlich bestellter Betreuer müsstest Du doch alle bisherigen Unterlagen/Bescheide, Deine Schwester betreffend, übergeben bekommen. Anhand der Unterlagen wäre ja ersichtlich ob Unterhalt vom Amt angerechnet wurde.
LG
Monika
Danke dir. Das heißt, mein Vater hätte die Zahlung schon vor Jahren einstellen können?
Anspruch auf alte Unterlagen habe ich leider nicht, von dem Amtsgericht wird lediglich empfohlen, dass meine Mutter die Unterlagen übergibt. Einen Teil habe ich, bei weitem aber nicht alles und es ist fraglich ob ich alles bekomme

.
Aber ich versuche Stück für Stück Klarheit zu bekommen
Zitat von Sperare
Anspruch auf alte Unterlagen habe ich leider nicht, von dem Amtsgericht wird lediglich empfohlen, dass meine Mutter die Unterlagen übergibt. Einen Teil habe ich, bei weitem aber nicht alles und es ist fraglich ob ich alles bekomme
.
Hallo,
verstehe ich nicht wirklich.
Warum hat man keinen Anspruch auf die Unterlagen?!
Wie soll man sich denn dann einen Überblick über den aktuellen Stand machen.
Schau mal hier unter:
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Akteneinsicht bzw. –herausgabe; Entlastungserklärung
..."Jedenfalls ist zumindest alles herauszugeben, was der frühere Betreute, der Erbe
bzw. der Nachfolgebetreuer für weitere Ansprüche benötigt.Hierzu sollte umfassende Akteneinsicht gewährt werden."...
..."Im übrigen lässt sich ein Herausgabeanspruch im Hinblick auf die für den Betreuten geführte Korrespondenz auch auf das Eigentumsrecht des Betreuten (§
985 BGB) begründen.
Schriftstücke von Dritten (Vertragspartner des Betreuten, Bescheide von Behörden) erhält der Betreuer nicht zu seinem Eigentum, sondern nur in seiner damaligen Funktion als
gesetzlicher Vertreter"...
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...erkl.C3.A4rung
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Es gibt auch Betreuervereine wo Du Dich beraten lassen kannst.
zB;
http://awo-fulda.de/inhalt/beratung-...chen-betreuern
Findest Du sicher auch einen in Deiner Nähe.
Wichtig ist, das Du allen (Ämter, Banken, Krankenkasse, Pflegekasse usw) mitteilst das Du der Nachfolgebetreuer bist und somit jetzt der Ansprechpartner bist.
LG
Monika