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Kindergeldabzug verhindern z.B. durch Schenkungen?

Bia 14.11.2017, 00:52#1
Hallo allerseits,

ich bin erst gerade eingetreten und hoffe, dass meine Frage an der richtigen Stelle gestellt wird.

Als wir heute den Antrag auf Grundsicherung für unseren autistischen Sohn (GDB 80 G B H; Pflegerad 4; Assistenzen dank persönliches Budget) im Amt abgegeben haben, meinte die Sachbearbeiterin, dass uns dann aber das Kindergeld abgenommen wird.
Nun habe ich hier im Forum schon ausführlich gelesen, dass man das abwenden kann. Irgendwie passen wir da aber nirgends so richtig rein.

Wir haben gerade im Dachgeschoss angebaut und somit eine Einliegerwohnung geschaffen. Die soll und möchte unser Sohn bewohnen. Schon alleine wegen seiner Assistenten und Therapien ist das sinnvoll, dass er sein eigens Reich hat aber auch uns in der Nähe behält.
Da er aber Miete zahlt (natürlich nur, wenn das Amt das übernimmt!), würden wir keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld haben.
Das wollen wir aber nutzen, um z.B. die Freizeit-Kosten unseres Sohnes zu finanzieren. Er beschäftigt sich sehr mit seinem Computer. Im Moment baut er gerne bessere Bestandteile ein. Gerade heute hat er eine neue Soundkarte bekommen. Letzte Woche haben wir ihm einen Ledercomputerstuhl gekauft (er ist starker Allergiker und Asthmatiker). Im Feburar hat meine Mann mit ihm eine kleine Kreuzfahrt gemacht, weil unser Dach erneuert werden musste und es gerade ein gutes Angebot gab. Kann man solche Ausgaben/Geschenke auch angeben? Oder auch, dass seine Wohnung direkt über unserer liegt und wir sowieso ständig für ihn ansprechbar sind - 22 Uhr noch ein Abendbrot zubereiten usw.?

Liebe Grüße
Bia
Inge 14.11.2017, 08:16#2
Hallo Bia,

willkommen hier bei Intakt :winke:
Lies dir doch bitte im Infobereich den Absatz durch Darf das Sozialamt einen Teil des Kindergeldes abzweigen? Des weiteren gibt es auch hier im Forum einige wichtige Beiträge über verschiedene Gerichtsurteile zur Kindergeldabzweigung.
werner62 14.11.2017, 08:58#3
Hallo Bia,

herzlich Willkommen hier:winke:

Hier findest Du das Merkblatt zur Grundsicherung
(unter Punkt 9 und Punkt 10 gibt es Infos zum Kindergeld)
mit vielen Infos und Erklärungen:

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf



Hier gibt es auch noch Infos zum Thema:
https://www.lebenshilfe-bayern.de/fi...geld_jul14.pdf

http://bvkm.de/wp-content/uploads/Mu...treut_2017.pdf


Übrigens, nur zur Info, das Grundsicherungsamt darf die Grundsicherungsleistung nicht einfach in Höhe des Kindergeldbetrages kürzen.
Das hat man schon des öfteren bei uns probiert.:unsicher:
Das Grundsicherungsamt muss einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.
Wie der rechtsmäßige, verwaltungsmäßige Ablauf aussieht findest Du in dem Link der Lebenshilfe.

Unsere Tochter hat mal im Ambulant Betreuten Wohnen gelebt.
Ich denke das wäre vergleichbar mit Eurem Fall.

Wir haben damals als Aufwendungen u.a. Möbel, Urlaube, Medikamente (die von der KK nicht gezahlt werden, Brille,
Betreuungsleistungen von uns Eltern (Infos oben im Link), die pauschalen Unterhaltsbeiträge die wir als Eltern leisten müssen....usw angegeben.
Eben alles was wir für unsere Tochter ausgegeben haben.

Falls Du das Pflegegeld bekommst, würde eine Zubereitung des Abendbrotes sicher damit abgegolten sein.

LG
Monika