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Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend

Inge 19.10.2017, 18:54#1

Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend möglich

Ab dem 1. Januar 2018 kann Kindergeld abweichend von der bisherigen Festsetzungsfrist von vier Jahren nur noch rückwirkend für 6 Monate beantragt werden. Achten Sie daher auf rechtzeitige Stellung Ihres Antrags. Die verkürzte Frist wird ab dem 1. Januar 2018 in § 6 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz und § 66 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz geregelt.
werner62 20.12.2017, 10:57#2
Lad 28.08.2019, 13:09#3
Hallo, ich hoffe, es ist in Ordnung, hier zu kommentieren. Wie sieht es aus, wenn das Bestehen des Anspruchs erst im Nachhinein klar wird? Wenn man nichts davon wusste, dass der Kindergeldanspruch fortbesteht?