[...] Das Landgericht Lübeck entschied mit Urteil vom 21.11.2014 (Az. 1 S 43/14), dass an sich zwar die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigungen gegeben sind. Gleichwohl hat der Vermieter hier keinen Anspruch auf Räumung, weil der Mieter sich auf einen Härtefall berufen kann.[...] Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Sterblichkeitsrisiko erhöht. Infolge dessen muss das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden.Quelle und kompletter Text: Juraforum
Der Vermieter darf hier nicht einfach verlangen, dass das Kind in einem Heim untergebracht wird. Denn hierüber haben bei einem minderjährigen Kind die Eltern als Mieter zu befinden. [...]
