bei kobinet wird auch darüber berichtet: Ausweitung von Zwangsbehandlungen verhindern
Dort wird auf einen weiteren Beitrag verwiesen, der besagt, dass das bisher nur in Psychiatrien praktizierte Vorgehen, gegen den erklärten Willen zu therapieren nun auch auf körperliche Krankheiten ausgeweitet wird. Absolut erschreckend, wobei dort der Leserbrief von kirsti vom Freitag, 28. April 2017 09:17 wieder eine Seite aufzeigt, die auch beachtenswert ist.
„ Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgt die Schutzpflicht des Staates, für nicht einsichtsfähige Betreute bei drohenden erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter strengen Voraussetzungen eine ärztliche Behandlung als letztes Mittel auch gegen ihren natürlichen Willen vorzusehen.“
Es ging bei diesem Beschluss auch um die Gleichstellung von mobilen mit immobilen Patienten, die unter Betreuung stehen. Als Beispiel wird u.a. angeführt, dass niemand, der wegen einer wahnhaften Vorstellung, man wolle ihn durch eine Operation ermorden, nicht behandelt werden darf.
Ein schwieriges Thema, bei dem noch viele unbekannte Probleme auftauchen können.
