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Sparguthaben bei Grundsicherung

Justina 04.03.2017, 19:37#1
Hallo !

Meines Wissens dürfen Behinderte ab 2017 mehr Sparguthaben auf ihrem Konto besitzen. Wie ist es aber mit denen die kein Einkommen, d. h. nur Grundsicherung bekommen?

VG Justina
amai 05.03.2017, 09:32#2
Hallo Justina,
das war so geplant, die gesetzlichen Vorschriften dazu sind aber leider noch nicht geändert worden. Für Grundsicherungsbezieher sollte sich die Freigrenze auf 5000 Euro erhöhen, aber solange die gesetzliche Grundlage nicht angepasst wird ist das eine reine Absichtserklärung-

Bei NITSA gibt es eine gute Übersicht über alle Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz geordnet nach Jahren und verschiedenen Ausgangssituationen:
http://nitsa-ev.de/service/recht/bthg-faq/

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, amai
werner62 04.04.2017, 11:44#3
Hallo zusammen,

Nun ist es amtlich: Der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe steigt zum 01. April 2017 auf 5.000 Euro....
https://www.lebenshilfe.de/de/themen...php?listLink=1

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s0519.pdf%27%5D__1491299103417

LG
Monika