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Steuererklärung - Behindertenpauschbetrag

Immendorfer 12.02.2017, 14:55#1
Hallo, ich lebe dauerhaft getrennt von meinem Noch-Ehemann. Die Kinder leben bei mir, ich bin berufstätig und die jüngste hat Diabetes mellitus Typ 1, einen GdB 50 Merkzeichen H. Mein Noch-Ehemann kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nach der Düsseldorfer Tabelle nach, hat aber ansonsten so gut wie keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern, kennt sich mit der Therapie der Tochter überhaupt nicht aus, interessiert sich nicht für Arzttermine, gesundheitliche Entwicklung, gar nichts. Ich denke darüber nach, mir mindestens für den Bereich der Gesundheitsfürsorge für die Tochter die alleinige Sorge übertragen zu lassen. Mein Anliegen hier betrifft aber die Einkommenssteuererklärung. Ich finde es einfach nur ungerecht, dass er 50 % des Behindertenpauschbetrages für sich beanspruchen kann (bringt ihm immerhin rund 700 € Steuerersparnis) und sich so an der Erkrankung der Tochter regelrecht bereichert ohne sich um die Erkrankung der Tochter zu kümmern.
Hat jemand eine Idee, ob ich dagegen etwas unternehmen kann? Denn ich trage die gesamte Verantwortung für das Kind, muss durch die Isulintherapie, Unterzuckerungen etc, immer wieder meinen Arbeitsalltag unterbrechen und improvisieren und muss dadurch, dass er die 50 % abgreift, die Steuern zahlen, die er sich abzieht. Bin einfach nur wütend
Viele Grüße
werner62 12.02.2017, 15:53#2
Hallo,

hier findest Du das aktuelle Steuermerkblatt:
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Steuermerkblatt_20162017.pdf

Auf Seite 2 unter:

3. Übertragung des

Kinderfreibetrags

..."Voraussetzung für die vollständige

Übertragung der Freibeträge ist ferner,

dass der Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen

zu weniger

als 75 Prozent nachkommt oder

mangels Leistungsfähigkeit nicht

unterhaltspflichtig ist. Wurde der

Kinderfreibetrag vollständig auf Sie

übertragen, können Sie auch den Behindertenpauschbetrag

in voller Höhe

beanspruchen (siehe dazu die Ausführungen

unter I) 7. „Übertragung

des Behindertenpauschbetrages“)."....



LG
Monika
Immendorfer 12.02.2017, 17:48#3
Danke Monika, aber das ist mir ja bekannt. Den Behindertenpauschbetrag erhält man aber doch nicht, weil man grundsätzlich ein Kind mit Behinderung finanziell unterhält, sondern weil der Mehraufwand, den man wegen des behinderten Kindes hat, steuerlich mindernd gewertet und gewürdigt werden soll. Das Steuerrecht nimmt bei der Aufteilung 50/50 an, dass sich beide Elternteile um das betroffene Kind kümmern. Das kann noch nicht sein, dass er nur für's zahlen des Unterhalts "belohnt" wird, während ich diesen Pauschbetrag für meinen tatsächlichen Mehraufwand und das finanzielle "unterhalten" des Kindes erhalte.
Mein Noch-Ehemann hat mit unserer Tochter genauso viel, bzw. wenig Aufwand, wie mit den Söhnen. Nämlich keinen, außer des Zahlens von Unterhalt in Höhe der Vorgabe nach der DT. Kann man da keine andere prozentuale Aufteilung verlangen? Mein Noch-Ehemann wird freiwillig keinen Prozentpunkt abgeben :-(.
VG,
Ute
Daniel 13.02.2017, 14:39#4
Hallo Ute,

Dein Ärger ist gut verständlich und Dein Anliegen nachvollziehbar.
Allerdings ist Deine Frage sicherlich besser bei einem Steuerberater aufgehoben oder bei Deinem Anwalt, wenn Du schon einen mit der Vertretung im Trennungsverfahren beauftragt hast.

Eine konkrete steuerrechtliche Klärung Deiner Fragestellung ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich.

Vielen Dank für Dein Verständnis!


Gruß,

Daniel