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Erneuter Widerspruch sinnvoll ?

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    Erneuter Widerspruch sinnvoll ?

    Hallo zusammen
    Ich melde mich mal wieder mit einer Frage, weil ich unsicher bin. Meinem Asperger wurde ja ein SBA ausgestellt mit 50 ohne Merkzeichen. Darauf wurde Widerspruch eingelegt, wegen rückwirkender Anerkennung und Merkzeichen H. Ich habe einen ellenlangen Brief geschrieben und die Mitarbeiterin vom BBW hat geholfen. Nach 3 Monaten wollte das Amt wissen, in welchen Kindergarten T. ging. Da er aber Silvester 18 wurde, gab es keine Unterlagen mehr. Wir sollten belegen, das 2007 schon Autismus bestand. Das konnten wir nicht und letzten Samstag kam ein Teilabhilfebescheid. Für die Zeit von 2007-2015 wurden 30 % anerkannt und für 2016, 50 % und H. Soll ich erneut Widerspuch einlegen ? Die Psychologin will den Bericht neu schreiben und bestätigen, das Autismus seit dem Kleinkindalter besteht. Inzwischen wurde auch der Pflegegrad 2 MIT eingeschränkter Alltagskompetenz bescheinigt. Bringt das was ? Mir geht es ja auch darum, dass das H bestehen bleibt. Die Probleme verschwinden ja nicht einfach, nur weil man 18 ist. Ich hoffe, die Psychologin im BBW schreibt auch was passendes dazu. Vielleicht habt ihr einen Tipp. Habe schon wieder sooo viel geschrieben.

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