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Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen aG

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    Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen aG

    Ihr lieben, ich muss mal wieder eine Frage loswerden und hoffe, dass ich dazu ein paar hilfreiche Antworten erhalte.

    Es geht um das Merkzeichen aG. Die Kriterien zur Erlangung / Eintragung dieses Merkzeichen sind ja sehr extrem. Als ich diesbezüglich vor einigen Jahren schon mal auf dem Versorgungsamt anrief, runkste man mich schon damals an und frug mich schroff, "ob mein Kind z.B. Oberschenkel amputiert sei".

    Nein, das ist sie nicht. Auch nicht vergleichsweise. Sie muss auch noch nicht in den Rolli, kann aber auch keine weiteren Strecken laufen. Selbst bei 200m ist bei ihr schon alles an Kraft aufgrund ihrer Muskelhypotononie aufgebraucht. Um in die Wohnung in der 3.Etage zu gelangen, braucht sie mehrere Pausen. Sie muss an der Hand geführt werden - aus Sicherheitsgründen, da sie aufgrund ihrer geistigen Behinderung Gefahren nicht erkennt und aus gesundheitlicher Sicht, weil sie sehr tapsig und unsicher läuft.

    Nun möchte ich gerne mal Erfahrungen sammeln wer von Euren Kindern das Merkzeichen erhalten hat - ohne das eine Amputation o.ä. der unteren Gliedmaßen vorliegt.

    Vielen Dank an Euch, mein Kopf ist derzeit mal wieder voller Sorgen, Gedanken und Fragen ....

    Liebn Gruß,
    Anke

    #2
    AW: Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen aG

    Hallo Anke,
    meine Tochter kann laufen, allerdings braucht sie außerhalb der Wohnung einen Rollstuhl, weil sie einfach nur sehr kurze Strecken laufen kann. Wenn ihr dann die Beine wegsacken, ist der Rollstuhl einfach ein *Muß*.
    Das aG hat sie mit ca. 5 Jahren bekommen.

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      #3
      AW: Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen aG

      Hallo Anke,

      der Knackpunkt sind bei euch die 200 Meter, die an einem Stück gelaufen werden können. Ich meine mich zu erinnern, dass diese "zu viele" sind, selbst mit Pausen.

      Die genaue Vorgabe müsste man googlen. (Es sind mehr Schritte, als Meter).

      Das mit der Beinamputation ist typisch. Sichtbare Behinderungen ziehen immer.! Da kann sich ein Sachbearbeiter etwas darunter vorstellen, ohne sich der wirklichen Auswirkung auf die Mobilität bewusst zu sein. Entscheidungen in Bezug auf SBA kann man als selbstbetroffene nicht immer verstehen. Das ist oft frustrierend. Eigentlich soll einem der Ausweis helfen, im Alltag zurecht zu kommen. Es fängt aber schon mit dem Antrag an schwierig zu werden.

      Andererseits wird dieser SBA, bzw. Merkzeichen auch teilweise "erschlichen". Man hört immer wieder davon. Leidtragende sind wie immer die Betroffenen insgesamt.

      Vielleicht kann mit Blick auf eine vorliegende Epilepsie Einfluss auf die Festsetzung genommen werden?
      Zuletzt geändert von Kirsten; 11.02.2015, 08:44. Grund: Grammatik

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        #4
        AW: Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen aG

        Hallo Anke,

        bei einer Laufstrecke von 200 Metern wird es mit dem aG wohl noch nichts werden. Den Hinweis von Kirsten wegen der Epilepsie finde ich gut. Ist die Myopathie forstschreitend?

        Hier auf dieser Seite ist eine umfangreiche Urteilssammlung zum Merkzeichen aG zu finden, vielleicht findest du dort noch etwas, was dir weiterhilft:
        http://www.anhaltspunkte.de/rspr/ag.htm

        LG, amai

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