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    Fördergruppe

    Hallo ihr Lieben.
    Ich habe mal eine Frage zur Fördergruppe. Mein Sohn ist 18 und hat die Schule beendet. Da er nicht Werkstatt tauglich ist, bleibt nur noch die Fördergruppe. Jetzt meine Frage: Hat er gesetzlich einen Anspruch auf einen Platz oder können die Fördergruppen selbst entscheiden, wenn sie wann aufnehmen. Uns wurde nämlich gesagt, das man dort nicht sehr erfreut ist, wenn Domenic zu denen käme.

    Liebe Grüße
    Anja

    #2
    Hallo Anja,

    schau mal hier:
    ..."Somit ist zwar die Kostenübernahme gesichert, wenn es eine Förderstätte mit einem freien Platz gibt, jedoch ist bislang nicht gesetzlich gesichert, dass in jeder Region genügend Plätze angeboten werden müssen (im Gegensatz zu dem Platz in einer WfbM). "...

    Komplette Info:
    http://www.intakt.info/adressen-und-...oerderstaette/


    Ich finde diese Aussage sehr befremdlich :
    ..."Uns wurde nämlich gesagt, das man dort nicht sehr erfreut ist, wenn Domenic zu denen käme."...


    Hat man Dir auch Gründe genannt warum man "nicht sehr erfreut " ist, wenn Dein Sohn in die Tagesförderstätte kommen würde?

    Bei solchen Aussagen weiß man ja echt nicht ,ob diese Einrichtung für die Betreuung von schwerstbehinderten Menschen geeignet ist....



    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Monika,
      danke für deine Antwort. Domenic war während der Schulferien dort in Betreuung. Aber durch seine Verhaltensauffälligkeiten wurden wir dann "rausgeschmissen". Deswegen sind die dort nicht so erfreut.

      Wir haben hier 2 Fördergruppen. Heute Nachmittag kommen die vom Sozialamt vorbei und wollen nochmal über den Antrag der Förderung sprechen. Hab so die Nase voll. das zieht sich jetzt schon fast 3 Monate. Immer nur reden reden reden.

      Was hätte ich denn noch für Möglichkeiten? Eine Heimunterbringung kommt zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht in Frage

      Liebe Grüße
      Anja

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        #4
        Hallo Anja,

        eine Tagesförderstätte kann deinen Sohn aufnehmen, wenn es vom Personal und der Zusammenstellung des Gruppengefüges her paßt. Wenn das nicht der Fall ist, aus Gründen die man dann natürlich belegen muss, kann die Aufnahme abgelehnt werden. Mit dieser schriftlichen und begründeten Ablehnung kannst du dann an die nächste Stelle gehen und die Aufnahme erneut einfordern, aber mit der Auflage, dass dem Anspruch deines Kindes entsprechend, ihm und der Einrichtung, mehr Personal an die Seite gestellt wird.Also der Einrichtung ein höherer PErsonalschlüssel zugesprochen wird. Das wäre euer gutes Recht.

        Was nützt am Ende eine erzwungene Aufnahme, wenn das vorgehaltene Personal weder deinem Sohn, noch den anderen Gruppenmitgliedern, die ja z.T. einen sehr hohen Pflegebedarf haben und meist hilflos sind, gerecht werden kann? Die Einrichtung selbst, kann von sich aus den Personalschlüssel nicht erhöhen. Dieser beruht auf einer Verhandlungsgrundlage zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsanbieter. Frage einmal die Einrichtung, was die Voraussetzung wäre, würden sie ihn nehmen wollen/können. Vielleicht kommt ihr kooperativ dann weiter.

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          #5
          Hallo Anja,

          ist die Fördergruppe eine Tagesförderstätte oder Teil der WfbM?

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            #6
            Guten Morgen
            Es wären beides Tagesförderstätten. Heute kam der Anruf, das keine der beiden ihn nimmt. Er braucht eine 1zu1 Betreuung, die vom Amt auch genehmigt wurde. Aber laut Aussage der Förderstellen, bekommen die kein Personal. Nun gut, soviel dazu. Vielen Dank für eure Antworten.

            LG
            Anja

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              #7
              Hallo Anja,
              kennst du jemanden, der die 1:1-Betreuung übernehmen würde und sich von der Förderstätte einstellen lassen würde?
              Falls das nicht klappt, hast du schon einen "Plan B"?
              Möglich wäre vielleicht ein Persönliches Budget für Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, damit Domenic zumindest stundenweise eine Betreuung hätte.
              Zuletzt geändert von Inge; 09.11.2016, 15:57.

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                #8
                Hallo Inge,
                hallo Anja,

                dann ist es ja annähernd so, wie ich es beschrieben habe. Leider zwingt die Personalknappheit viele Einrichtungen künftig in die Knie. Leider ist das bei der Politik noch nicht so richtig angekommen. Einrichtungsträger werden in den kommenden Monaten und Jahren große Probleme bekommen. Die erzwungene Krippenpolitik ist wohl familienfreundlich, wird aber nicht unbedingt dem Ausbildungsmarkt für Personal gerecht. Dazu kommen die vielen Anforderungen durch die Asylpoitik. Es liegt nicht immer nur an den Einrichtungen, sondern auch oft an der momentanen Lage an dem Fachkräfte Angebot. Dazu kommt immer die Verantwortung, die eine Einrichtungsleitung gegenüber Personal und den Besuchern hat. Nicht nur miteinander, sondern auch untereinander. Leider werden heute die Kostensätze so extrem eng kalkuliert und verhandelt, dass Einrichtungen nicht viel Luft bleibt.

                Ich drücke dir die Daumen, dass du vielleicht mit Inges Vorschlag weiter kommst.

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                  #9
                  Guten Morgen Kirsten. Danke fürs Daumen drücken. Das kann ich gut gebrauchen.
                  Liebe Inge, leider kenne ich niemanden. Mein soziales Umfeld ist leider wirklich sehr sehr klein. Ich habe so meine Befürchtungen das ich das lange durchhalten werde. Das persönliche Budget kommt laut Sozialamt nicht in Frage. Sie hat mir auch erklärt warum, aber das wäre jetzt zu viel zum schreiben

                  Liebe Grüße
                  Anja

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                    #10
                    Hallo Anja,

                    Zitat von hase07169 Beitrag anzeigen
                    Das persönliche Budget kommt laut Sozialamt nicht in Frage. Sie hat mir auch erklärt warum, aber das wäre jetzt zu viel zum schreiben
                    Evtl, weil "Teilhabe am Arbeitsleben" für ihn nicht möglich ist?
                    Aber grundsätzlich hat dein Sohn einen Anspruch auf das Persönliche Budget, um eine Tagesstruktur zu erstellen - wobei das Recht meistens sehr hart erkämpft werden muss.


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                      #11
                      Liebe Anja, liebe Inge, liebe Kirsten,
                      ich arbeite als Regisseurin für das Bayerische Fernsehen und bereite eine Dokumentation vor zum Thema Inklusion. Dabei geht es mir vor allem um die Teilhabe von jungen Menschen am Arbeitsleben. Gerne würde ich wissen, ob diese bislang gelingt, bzw. wo die Probleme liegen?Außerdem interessiert mich, wie das neue Bundesteilhabegesetz von euch gesehen wird? Wie sieht die finanzielle Unterstützung z.B. in Zukunft für betreute Wohngruppen aus? Gerne würde ich von Euch Informationen dahin gehend bekommen, was verbessert werden müsse, damit echte Teilhabe gewährleistet wird, um somit Inklusion gelingen kann. Ein weites Feld, denn es fängt ja schon im Kindergarten und Schule an. Was ist euch wichtig, mit was habt ihr am meisten zu kämpfen, endet das "Persönliche Budget" z.B. nach der Ausbildung?
                      Danke und Gruß
                      Christine

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                        #12
                        Liebe Christine,

                        herzlich Willkommen bei uns. Du hast als Gast geschrieben, d.h. du bist kein registriertes Mitglied im Forum. Daher kann dir auch niemand eine Private Nachricht senden. Oft meiden User bestimmte Informationen öffentlich zu posten, sagen wir mal, sich zu outen. Wenn du magst, melde dich doch noch nachträglich mit einem fiktiven Account an. Ich könnte dann diesen Beitrag unter deinem erneuten Beitrag einbinden. bzw. die Beiträge in deinem neu erstellten Thread zusammen fügen.

                        Sicher hast du dich schon ein wenig umgeschaut. In unserem speziell zum BTHG erstellten Thread, kann man sich auch ganz viele Informationen ziehen. Da haben wir bereits einiges im Verlauf der Entstehung und Entwicklung, sowie Weiterentwicklung dazu geschrieben. Eng verknüpft ist es auch mit dem Pflegestärkungsgesetz III. Beides soll zum 01.01.2017 ja zur Geltung kommen. (BTHG durchläuft die dritte Lesung im Bundesrat am 16.12.2016)

                        Informationen zum BTHG

                        Pflegestärkungsgesetz III

                        Tagesförderstätten (klicke bitte auf neuester Beitrag, da gibt es aktuelle Infos)

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