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Behandlungsfehler - Was macht man da?

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    Behandlungsfehler - Was macht man da?

    Hallo Zusammen,

    vor ca 4 Wochen haben wir - auf Grund des Verdachtes auf das Marfanssyndrom - eine Überweisung für die Klinik bekommen. Nach der Untersuchung wurde das Syndrom ausgeschlossen. Ca 2 Wochen später ist mein Kind in der Schule zusammengebrochen und wurde in das stättische Klinikum gebracht. Dort stellte man eine Veränderung an der Aorta fest, weswegen dann notoperiert wurde. Weitere Untersuchungen zeigten, dass mein Kind sehr wohl am Marfansyndrom leidet. Nun möchte ich gegen die Klinik bzw. den behandelnden Arzt vorgehen. Auf http://www.aerztepfusch.org/ steht dass man ein gespräch mit dem Arzt führen soll. Das habe ich vesucht. Wurde von der Klinik aber abgewiesen mit dem Hinweis, zu dem Zeitpunkt wäre die Erkrankung nicht ersichtlich gewesen. Das kann aber nicht sein, da wir ja mit dem Verdacht auf das Marfansyndrom überwiesen wurden. Hinzu kommt, dass der Kardiologe gesagt hat, dass die Veränderungen an der Hauptschlagader damals hätten ersichtlich sein müssen. Was macht man denn nun am Besten? An die Krankenkasse wenden? Direkt einen Anwalt suchen? Weder Klinik, noch Ärzte haben sich entschuldigt oder gefragt wie es meinem Sohn nun geht. Ich bin wirklich sauer und enttäuscht. Der Arzt in der Notaufnahme hatte direkt eine Ahnung was das Syndrom anging und hat Gott sei Dank direkt am Herz nachgesehen. Sonst wäre das anders ausgegangen. Wie würdet ihr vorgehen? Hat da jemand Ahnung?

    LG

    #2

    Hallo Limbikani,

    schau mal hier:
    --------------------------------------------------
    Wer ist Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

    ..."Wichtiger An*sprechpartner bei einem Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehles ist Ihre Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassensind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos*tenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein*holen."....

    Komplette Info:
    http://www.bmg.bund.de/themen/praeve...ngsfehler.html


    Krankenkassen und MDK helfen Versicherten
    Die Krankenkassen können zur Unterstützung bei vermuteten Behandlungsfehlern den MDK einschalten. Folgende Vorgehensweise empfiehlt sich für die betroffenen Versicherten:....

    Komplette Info:
    http://www.mdk.de/319.htm
    --------------------------------------------------

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Die Krankenkasse sollte eigentlich in erster Linie Hauptansprechpartner sein, denn diese sollte das Interesse haben, diesen Fehler zu verfolgen. Wenn die Schuld zweifelsfrei dem behandelnden Arzt zugeschrieben werden kann, trägt nämlich die Versicherung dieses Arztes / Krankenhaus die gesamten Behandlungskosten und nicht Deine Krankenkasse. Also sollte das Interesse groß sein dies aufzuklären. Nicht abwimmeln lassen! Ich hätte mir damals gewünscht, dass die Krankenkasse mal nachfragt. Leider wurde mir erst zu spät bewusst, dass bei meiner Tochter ebenfalls ungenügend bzw. falsch behandelt wurde.

      Kommentar


        #4
        Hallo Limbikani,

        also ich habe seinerzeit einen Anwalt aufgesucht und er hat mir geholfen. Weder die Krankenkasse, noch der Leistungsträger der Eingliederungshilfe haben mich unterstützt, oder auch mir geholfen. Informiert wollten sie aber alle sein und sind sie auch bis heute natürlich worden.
        Als ich dann außergerichtlich abgespeist wurde, bzw. den Vorschlag angenommen habe, haben sich die anderen angeschlossen und sich auch ihr Geld geholt.

        Gerne hätte ich weiter geklagt, aber mir fehlte das Gutachten eines von mir beauftragten Fachmannes. Die anderen haben vor Gericht alle zusammen gehalten. Das ist nun einmal so. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
        Heute weiß ich es ganz genau und habe es schriftlich, dass mein Sohn vor Gericht Recht zugesprochen bekommen hätte, weil man es mit einem Gutachten beweisen kann.

        Damals haben mit aber zig Tausend Euro zum Klagen gefehlt. Auch eine Krankenkasse und der Leistungsträger hätten viel mehr profitiert, hätten sie mich untertstützt.

        Heute bieten sie genau diese Unterstützung an. Probiere es, hole dir Rat und wenn du nicht weiterkommst, gehe zu einem Anwalt. Wenn du Rechtsschutz hast (hatte ich) sowieso gleich zum Anwalt.

        Ich drücke dir die Dauen. Ein Arzt arbeitet immer im Sinn der Erkrankten und gibt sicher sein bestes. Unterläuft ihm aber ein Fehler, egal unverschuldet, oder verschuldet, so sollte er dazu stehen. Das kann er nur, wenn seine Versicherung hinter ihm steht. !!!!!

        Und wenn nicht, riskiert er seinen Versicherungsschutz und damit auch seinen Arbeitsplatz, seinen Traum und sein Engagement, Menschen zu helfen.

        Die Kuh und der Hund beißen sich manchmal in den Schwanz.

        Aber wir, also auch unsere zu Betreuenden und Kinder, müssen die Rechnung zahlen. Das darf ja am Ende auch nicht sein.

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          #5
          Also, ich hatte mal einen ähnlichen Fall und mir hat der Kontakt zur Krankenkasse geholfen. Wir sind bei der Allianz privat versichert (über meinen Mann) und dort ist es so, dass einem geholfen wird, Zweitmeinungen von anderen Ärzten einholen zu können. Gesetzliche Krankenkassen bieten ähnliche Services. Zum Beispiel:

          AOK: https://www.aok.de/medizin-versorgun...e-als-patient/
          Techniker: https://www.tk.de/tk/broschueren-und...sfehler/821320

          Ich denke, dass die dir wirklich in solchen Fällen am besten weiterhelfen können und die erste Anlaufstelle sein sollten!

          LG
          Zuletzt geändert von amai; 20.12.2016, 20:26. Grund: versteckten Werbelink entfernt, verstösst gegen Forenregeln

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