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Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

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    Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

    Hallo zusammen,
    mein Kind bekommt seit einiger Zeit Stunden im "Heilpädagogisches Reiten und Arbeiten mit dem Pferd". Der Kurs wird über die Schule angeboten und muss natürlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Nun hatte ich einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt gestellt. Nach einiger Zeit kamen Antragsformulare (mit Schweigepflichtsentbindung usw.) und die Aufforderung bestimmte Unterlagen nachzureichen. Um alles richtig zu machen rief ich bei der Sozialarbeiterin an und es gab ein Gespräch. Sie sagte, es würde ausreichen wenn sie alles zusammen in ca. 4 Wochen auf dem Tisch hat, da sie jetzt 3 Wochen in Urlaub geht. Ok - alles notiert, Formulare ausgefüllt, Unterlagen kopiert - ab die Post. Original am selben Tag habe ich allerdings bereits Post vom Sozialamt bezüglich der Reittherapie. Natürlich eine Ablehnung! Begründung: der Amtsarzt sieht keine Notwendigkeit für eine solche Therapie.
    Nun wird es interessant:
    1. das Amt hat meinen Antrag bereits "bearbeitet", obwohl dieser sowie notwendige Unterlagen noch nicht eingegangen waren
    2. der Amtsarzt wurde entweder gar nicht tätig und man verwendete einfach "Autotext"
    3. der Amtsarzt wurde ohne vorliegende Schweigepflichtsentbindungen tätig
    4. der Amtsarzt kann hellsehen, da weder Kinderarzt noch Reittherapeutin um Auskunft gebeten wurden (sofern im "Bearbeitungszeitraum" eine Schweigepflichtsentbindung vorgelegen hätte)
    5. nachdem nun meine Antragsunterlagen eingegangen sein müssen, kam es zu keinerlei verwunderten Rückfragen oder einer Aussage wie "huch, da ist wohl etwas falsch gelaufen..." - nichts!
    Ich habe nun zunächst einen Widerspruch ohne Begründung eingelegt, denn hier wurde ja offensichtlich gar nicht geprüft! Kann mir jemand helfen das gut verpackt zu formulieren? Es geht ja nicht nur um die Tatsache der Ablehnung der Reittherapie sondern vielmehr auch um die Arbeitsweise des Sozialamtes...
    Ich danke euch!
    Zuletzt geändert von Lou; 05.01.2015, 16:12.

    #2
    AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

    Salü Lou,

    Du könntest jetzt wegen der ganzen Verstöße die große Keule (Datenschutz etc.) auspacken und dem Sozialamt und dem Amtsarzt gewaltig an den Karren fahren. Aber das würde wohl kaum zu einem positiven Bescheid führen
    Vermutlich würde ich, nachdem ich ein paarmal tief (sehr tief!) durchgeatmet hätte, ein freundliches Schreiben losschicken und um eine Prüfung der Unterlagen bitten. Schließlich kann die Ablehnung ja nur eine bedauerliche Verwechselung oder ein Missverständnis sein, da die Unterlagen zum Zeitpunkt der Ablehnung noch gar nicht vorgelegen hatten geschweige denn geprüft worden sein können

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      #3
      AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

      Hi ReniTenz,
      ganz ehrlich - ich atme schon seit Tagen immer wieder tief (sehr tief!) durch... Man weiß ja so ganz allgemein, dass bestimmte Ämter nicht sooo gern arbeiten, erst recht nicht so kurz vor Weihnachten und überhaupt. Aber müssen die das dann noch so offensichtlich nicht tun? Man kommt sich doch total veralbert vor! So ganz nach dem Motto: Wir sind jetzt ganz still, kein Mucks - vielleicht gibt sie dann auf... Ich hätte so Lust auf die Keule und dazu gleich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde... Oder ich hole mir einen Termin beim Amtsleiter und lasse mir das alles mal genau erklären - vielleicht verstehe ich das ja nur nicht?!? Die arbeiten halt vorausschauend oder so Ich rechne eh nicht damit, dass die Therapie bezahlt wird... Man könnte natürlich auch erstmal noch recht freundlich probieren und dann bleibt die Keule immer noch. Bis dahin muss ich dann aber noch sehr oft durchatmen

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        #4
        AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

        Hallo!

        Zitat von ReniTenz Beitrag anzeigen
        Schließlich kann die Ablehnung ja nur eine bedauerliche Verwechselung oder ein Missverständnis sein, da die Unterlagen zum Zeitpunkt der Ablehnung noch gar nicht vorgelegen hatten geschweige denn geprüft worden sein können
        In der Sozialhilfe benötigt nur die Grundsicherung einen formellen Antrag (§ 18 SGB XII). Auch für Eingliederungshilfeleistungen genügt somit bereits ein formloser Antrag, der ja offenbar gestellt worden ist.
        Ein Sozialleistungsträger kann also durchaus bereits eine Bedarfsprüfung durchführen, bevor die Möglichkeit zur Prüfung der weiteren formalen Anspruchsgrundlagen besteht.

        Die Bedarfsprüfung darf aber nicht "qua Bauchgefühl" geschehen.
        Man kann sich also durchaus das zu Grunde liegende ärztliche Gutachten vorlegen lassen, sowie eine ausführliche Begründung des Amtes anfordern. Erfüllt das Gutachten ein formales und inhaltliches Mindestmaß, müsste man als Antragsteller ein Gegengutachten oder zumindest ein entsprechendes ausführliches ärztliches Attest beibringen. Wurde die Bedarfsprüfung durch den Sozialleistungsträger nicht sachgemäß oder unzureichend vorgenommen, kann man dies im Widerspruch monieren. Beides kann jedoch durchaus knifflig sein, da klar darzulegen ist, wo und warum fehlerhaft ermittelt worden ist.

        Die Sache mit dem Datenschutz oder die Dienstaufsichtsbeschwerde klingen theoretisch mächtig, sind aber in der Praxis eher nicht zielführend, wenn man auf eine Kostenübernahme aus ist. Das sind dann eher Instrumente für eine grundlegende (und langwierige) Diskussion des Ablaufs - und dazu muss man auch die Lust mitbringen.

        Ich würde hier mal wieder die Forführung der Auseinandersetzung (sofern erwünscht) mit Hilfe eines Anwalts empfehlen, da es meiner Erfahrung nach an einem solchen Punkt nichts mehr bringt, eigenständig rumzustochern.

        Viel Erfolg! :)

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          #5
          AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

          Hallo Daniel,
          vielen Dank für deine Ausführungen!
          Mich irritiert allerdings wirklich noch die Aussage, dass der formlose Antrag zur Bearbeitung ausreichen soll, wenn die Behörde selbst zur Bearbeitung meines Antrags noch einen Erhebungsbogen für die "Maßnahmen der Eingliederungshilfe" anfordert?!? Das Formular "Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sowie datenschutzrechtliche Einwilligung" ist explizit zum gestellten Antrag auf "Kostenübernahme Heilpäd. Reiten gem. § 53,54 SGB XII" augestellt. Es heißt darin: "Zur Klärung der Leistungsvoraussetzungen sind folgende Auskünfte, Einsichtnahmen und Kontaktaufnahmen erforderlich:" Dann folgen die Personen, welche von der Schweigepflicht entbunden werden sollen, u.a. Ärzte des Gesundheitsamtes und was erfragt werden soll. Warum werden diese Auskünfte von mir verlangt, wenn das Amt sie scheinbar gar nicht braucht um zu "prüfen"?!? Und die "amtsärztliche Stellungnahme" ist dann praktisch aus dem Bauch heraus???
          Sorry, aber man möchte doch wenigstens das Gefühl haben, dass man angeforderte Unterlagen auch zur Prüfung hinzuzieht und nicht schon eine Absage bekommen, bevor man diese überhaupt eingereicht hat... Dann kann man es ja gleich lassen (bevor man sich all die Mühe macht und Hoffnungen hegt). Letztendlich ist man reiner Willkür ausgeliefert...
          Zuletzt geändert von Lou; 06.01.2015, 10:06.

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            #6
            AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

            Guten... Morgen! ;)

            Zitat von Lou Beitrag anzeigen
            Mich irritiert allerdings wirklich noch die Aussage, dass der formlose Antrag zur Bearbeitung ausreichen soll, wenn die Behörde selbst zur Bearbeitung meines Antrags noch einen Erhebungsbogen für die "Maßnahmen der Eingliederungshilfe" anfordert?!?
            Die Antragsprüfung bei einem Sozialhilfeträger besteht aus mehreren Teilen. Der Teil "Bedarfsprüfung" kann dem Grunde nach auch ohne irgendwelche ausgefüllten Formulare erfolgen, z. B. weil der Sozialhilfeträger aus früheren Leistungsverfahren über ausreichend Informationen verfügt. Die Formulare dienen oft nur der materiell-rechtlichen und formell-rechtlichen Prüfung - wird aber bereits der Bedarf verneint, muss diese Prüfung gar nicht mehr unbedingt erfolgen.

            Sozialhilfe soll möglichst barrierefrei beantragt werden können und die Hilfe soll möglichst zeitnah einsetzen, d. h. ein Anruf bei einem Sozialamt mit der Mitteilung "Ich brauche Hilfe" reicht zunächst schon aus, um weitere Ermittlungen von Amts wegen einzuleiten. Dem Grunde nach ist das also keine schlechte Sache.

            Für einen etwaigen Widerspruch bedeutet das aber eben, dass eine Begründung der Art "Sie haben ja die Formulare noch gar nicht angucken können!" nicht unbedingt eine zielführende wäre.


            Das Formular "Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sowie datenschutzrechtliche Einwilligung" ist explizit zum gestellten Antrag auf "Kostenübernahme Heilpäd. Reiten gem. § 53,54 SGB XII" augestellt.
            Natürlich wirkt das zunächst einmal verdächtig und sonderbar, dass hier eine ärztliche Stellungnahme eingeholt worden ist, ohne dass die Einwilligung dazu erteilt wurde.
            Man müsste prüfen, in welcher Beziehung der "Amtsarzt" hier zum Sozialhilfeträger steht und ob überhaupt eine Schweigepflicht vorliegt. Das ist nicht unbedingt der Fall.

            Selbst wenn ein Verstoß gegen Schweigepflicht oder Datenschutzrechte vorliegt, ändert das nichts daran, dass man inhaltlich argumentieren muss, möchte man den Widerspruch mit Erfolgsaussichten versehen.


            Es heißt darin: "Warum werden diese Auskünfte von mir verlangt, wenn das Amt sie scheinbar gar nicht braucht um zu "prüfen"?!?
            Da geht es eben wohl zumeist um Auskünfte zur materiell-rechtlichen Prüfung, die mit der Bedarfserhebung zunächst einmal nichts zu tun hat. Der Grund für die Ablehnung scheint ja Deinen Worten nach die Feststellung des fehlenden Bedarfes gewesen zu sein.


            Und die "amtsärztliche Stellungnahme" ist dann praktisch aus dem Bauch heraus???
            Genau das scheinen in Deiner Situation ja die spannenden Fragen zu sein: Wie wurde der Bedarf geprüft? Anhand welcher Informationen und Unterlagen? Und wie lautet die individuelle, konkrete Begründung dafür, dass kein Bedarf gesehen wird?
            Da könnte man wohl ansetzen und ins Detail gehen.


            Sorry, aber man möchte doch wenigstens das Gefühl haben, dass man angeforderte Unterlagen auch zur Prüfung hinzuzieht und nicht schon eine Absage bekommen, bevor man diese überhaupt eingereicht hat...
            Das ist so ungewöhnlich nicht im Sozialrecht. Zum Beispiel Antrag auf Erwerbsminderungsrente: Stellt der Rentenversicherungsträger fest, dass nicht genügend Beitragszeiten bestehen, muss er ebenfalls gar nicht erst weiter prüfen, bevor er den Antrag ablehnen kann.

            Nachvollziehbar? :)

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              #7
              AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

              Hallo Daniel,
              vielen lieben Dank für deine ausführliche Erklärung. Somit ist es etwas nachvollziehbarer für mich geworden. Toll finde ich es trotzdem nicht! Die Fragen werde ich mal in meine Widerspruchsbegründung aufnehmen und dann mal schauen was passiert... Zwischenzeitlich müsste ich auch schon wieder den nächsten Antrag stellen, da eine neue Therapieeinheit beginnt. Oder lasse ich es besser gleich bleiben?!?

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                #8
                AW: Eingliederungshilfe - ohne Prüfung abgelehnt

                Hallo!

                Zitat von Lou Beitrag anzeigen
                Zwischenzeitlich müsste ich auch schon wieder den nächsten Antrag stellen, da eine neue Therapieeinheit beginnt. Oder lasse ich es besser gleich bleiben?!?
                Folgeanträge solltest Du trotz allem rechtzeitig stellen - der Widerspruch gegen einen lfd. Bescheid ersetzt nicht einen ggf. nowendigen Folgeantrag.

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