Hallo,
weiß nicht weiter bei meinen Widersprüchen gegen die Grundsicherungs- Bescheide für unsere Kinder (24 J.).
Unsere Kinder erhalten Grundsicherung nach SGB XII, haben im Ausweis B,H,G, arbeiten in der WfbM und wohnen in einer angemieteten Wohnung mit Assistenz.
Monate nachdem sie die frisch sanierte Mietwohnung bezogen haben, konnte auch der dazugehörige Parkplatz gemietet werden, mit extra Mietvertrag.
Natürlich wurde gleich der Antrag auf Übernahme der Mietkosten (25,-€/Monat) beim Bedarf Grundsicherung beantragt (Frühjahr 2015).
Jetzt im August gab es den Bescheid zu diesem Antrag.
Ablehnung, mit folgender Begründung:
-Kosten des KFZ-Stellplatzes sind kein zwingender Bestandteil des Mietvertrages
-Mieter (unsere Kinder) besitzen kein eigenes Kfz. Im Mietvertrag steht, "nur eigenes Kfz bzw. Kfz von mit im Haushalt lebenden Famielienangehörigen.
-Kosten für Parkplätze fallen nicht unter Kosten der Unterkunft im Sinne §42 Nr.4i.V.m. §35 SGB XII.
Nun parken auf diesem Parkplatz die Assistenten, welche ja rund um die Uhr da sind, wegen Fahrten zu Ärzten da unsere Kinder oft krank, Goslar-Syndrom,
Einkäufe für die WG, Ausfahrten wegen langes Gehen/Stehen nicht möglich, etc.
In den Widersprüchen hatte ich immer schon angeführt, dass sie eben nicht lange gehen können bzw. ja auch das Merkzeichen "G" im Ausweis haben und aus diesem
Grund ein Kfz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung, sprich vor der Haustür, unabdingbar ist.
Hat jemand noch fundierte, zündende Ideen für meinen nächsten `zigsten Widerspruch ???
LG
Christiane
weiß nicht weiter bei meinen Widersprüchen gegen die Grundsicherungs- Bescheide für unsere Kinder (24 J.).
Unsere Kinder erhalten Grundsicherung nach SGB XII, haben im Ausweis B,H,G, arbeiten in der WfbM und wohnen in einer angemieteten Wohnung mit Assistenz.
Monate nachdem sie die frisch sanierte Mietwohnung bezogen haben, konnte auch der dazugehörige Parkplatz gemietet werden, mit extra Mietvertrag.
Natürlich wurde gleich der Antrag auf Übernahme der Mietkosten (25,-€/Monat) beim Bedarf Grundsicherung beantragt (Frühjahr 2015).
Jetzt im August gab es den Bescheid zu diesem Antrag.
Ablehnung, mit folgender Begründung:
-Kosten des KFZ-Stellplatzes sind kein zwingender Bestandteil des Mietvertrages
-Mieter (unsere Kinder) besitzen kein eigenes Kfz. Im Mietvertrag steht, "nur eigenes Kfz bzw. Kfz von mit im Haushalt lebenden Famielienangehörigen.
-Kosten für Parkplätze fallen nicht unter Kosten der Unterkunft im Sinne §42 Nr.4i.V.m. §35 SGB XII.
Nun parken auf diesem Parkplatz die Assistenten, welche ja rund um die Uhr da sind, wegen Fahrten zu Ärzten da unsere Kinder oft krank, Goslar-Syndrom,
Einkäufe für die WG, Ausfahrten wegen langes Gehen/Stehen nicht möglich, etc.
In den Widersprüchen hatte ich immer schon angeführt, dass sie eben nicht lange gehen können bzw. ja auch das Merkzeichen "G" im Ausweis haben und aus diesem
Grund ein Kfz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung, sprich vor der Haustür, unabdingbar ist.
Hat jemand noch fundierte, zündende Ideen für meinen nächsten `zigsten Widerspruch ???
LG
Christiane