Hallo,
ich bin etwas verwirrt was hier den Umgang mit dem Jugendamt angeht und daher fände ich toll wenn mir hier jemandmit ein paar Infos weiterhelfen könnte.
Mein Sohn Yannik, 13 Jahre hat nun nach vielen Jahren endlich eine Diagnose. Diese wurde jetzt Anfang Oktober in der Kinder und Jugendpsychiatrie gestellt, wo Yannik 7 Wochen vollstationär untergebracht war.
Bei Yannik wurde ein Atypischer Autismus diagnotiziert.
Seine Entwicklung ist Altersentsprechend, er hat eine normale- teils überdurchschnittliche Intelligenz, deutliche soziale Beeinträchtigung in mindestens zwei Bereichen.
Die Klinik hat uns eine Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII(KJHG), bzw nach §53 SGB XII(nur Amts- oder Landesärztliche Stellungnahme) gegeben mit der Empfehlung für Yannik eine Autismustherapie und einen I-Helfer für die Schule zu beantragen.
Ich habe dann versucht mich direkt mit dem Örtlichen Jugendamt in Verbindung zusetzen, mit dem Ergebnis das ich bereits 5 Wochen auf einen Beratungstermin warten musste.
Dieser Beratungstermin hat dann vorgestern stattgefunden und was soll ich sagen, ich bin entsetzt.
Man teilte mir, bzw. uns (mein Mann war selbstverständlich mit zu dem Gespräch) mit das das Jugendamt auch nach Vorlage der Stellungnahme überprüfen müsse ob Yannik überhaupt seelisch Behindert sei. Auf meine Frage wer das denn prüfen würde, ob es hier Psychologen, Psychiater oder Therapeuten geben würde, sagte man das würden die Mitarbeiter der Jugendamts (Pädagogen ? ) prüfen.
Hier wird also meines Erachtens eine Ärztliche Stellungnahme aus der Kinder und Jugendpsychiatrie Datteln erst mal in Frage gestellt.
Die Mitarbeiter der J-Amts wollen also bei Yannik nach 1. oder 2. Treffen die warscheinlich 1. Stunde dauern, feststellen, wofür Psychologen/Psychiater/Therapeuten/Kinderarzt in Tagesklinischen, vollstationären Aufenthalten fast 8 Jahre gebraucht haben.......?
Desweiteren hätte das J-Amt gerne sämtliche Berichte über Yannik, die mir mein Kinderarzt nicht aushändigt, nicht weil er mich ärgern möchte, sondern weil er sagt die hätten kein Anrecht darauf, mit der Ärztlichen Stellungnahme wären ale erforderlichen Diagnosen da.
Nun will das J-Amt nächste Woche zu mir nach Hause kommen und ich bin ehrlich gesagt mehr als überfordert mit der momentanen Situation, weil ich keine Ahnung habe was die dürfen oder nicht. Ist die Vorgehensweise normal ?
Einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Autismustherapie habe ich bereits abgegeben und man teilte mir mit das es mindestens 3 Monate dauern würde bis man dazu etwas sagen könne.
Wer hat hier ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. hat wertvolle Infos für mich ?
Liebe Grüße
Britta
ich bin etwas verwirrt was hier den Umgang mit dem Jugendamt angeht und daher fände ich toll wenn mir hier jemandmit ein paar Infos weiterhelfen könnte.
Mein Sohn Yannik, 13 Jahre hat nun nach vielen Jahren endlich eine Diagnose. Diese wurde jetzt Anfang Oktober in der Kinder und Jugendpsychiatrie gestellt, wo Yannik 7 Wochen vollstationär untergebracht war.
Bei Yannik wurde ein Atypischer Autismus diagnotiziert.
Seine Entwicklung ist Altersentsprechend, er hat eine normale- teils überdurchschnittliche Intelligenz, deutliche soziale Beeinträchtigung in mindestens zwei Bereichen.
Die Klinik hat uns eine Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII(KJHG), bzw nach §53 SGB XII(nur Amts- oder Landesärztliche Stellungnahme) gegeben mit der Empfehlung für Yannik eine Autismustherapie und einen I-Helfer für die Schule zu beantragen.
Ich habe dann versucht mich direkt mit dem Örtlichen Jugendamt in Verbindung zusetzen, mit dem Ergebnis das ich bereits 5 Wochen auf einen Beratungstermin warten musste.
Dieser Beratungstermin hat dann vorgestern stattgefunden und was soll ich sagen, ich bin entsetzt.
Man teilte mir, bzw. uns (mein Mann war selbstverständlich mit zu dem Gespräch) mit das das Jugendamt auch nach Vorlage der Stellungnahme überprüfen müsse ob Yannik überhaupt seelisch Behindert sei. Auf meine Frage wer das denn prüfen würde, ob es hier Psychologen, Psychiater oder Therapeuten geben würde, sagte man das würden die Mitarbeiter der Jugendamts (Pädagogen ? ) prüfen.
Hier wird also meines Erachtens eine Ärztliche Stellungnahme aus der Kinder und Jugendpsychiatrie Datteln erst mal in Frage gestellt.
Die Mitarbeiter der J-Amts wollen also bei Yannik nach 1. oder 2. Treffen die warscheinlich 1. Stunde dauern, feststellen, wofür Psychologen/Psychiater/Therapeuten/Kinderarzt in Tagesklinischen, vollstationären Aufenthalten fast 8 Jahre gebraucht haben.......?
Desweiteren hätte das J-Amt gerne sämtliche Berichte über Yannik, die mir mein Kinderarzt nicht aushändigt, nicht weil er mich ärgern möchte, sondern weil er sagt die hätten kein Anrecht darauf, mit der Ärztlichen Stellungnahme wären ale erforderlichen Diagnosen da.
Nun will das J-Amt nächste Woche zu mir nach Hause kommen und ich bin ehrlich gesagt mehr als überfordert mit der momentanen Situation, weil ich keine Ahnung habe was die dürfen oder nicht. Ist die Vorgehensweise normal ?
Einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Autismustherapie habe ich bereits abgegeben und man teilte mir mit das es mindestens 3 Monate dauern würde bis man dazu etwas sagen könne.
Wer hat hier ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw. hat wertvolle Infos für mich ?
Liebe Grüße
Britta