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Freizeitassistenz über Eingliederungshilfe

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    Freizeitassistenz über Eingliederungshilfe

    Hallo alle Zusammen,

    mir schwebt vor, eine Freizeitassistenz für meinen Sohn Ben zu organisieren. Ich wollte es als Eingliederungshilfe laufen lassen, da Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen immer vollausgeschöpft sind. Ich habe schon mit
    einem Träger gesprochen. Die sagten mir, ich könne es machen, aber da Ben unter 18 Jahre alt ist, müssen wir unser Einkommen dalegen bei der Beantragung. Gibt es eine Höchstsatz, mit dem man im Jahr beteiligt werden kann? Und
    lohnt sich so eine Beantragung überhaupt?

    LG Andrea

    #2
    AW: Freizeitassistenz über Eingliederungshilfe

    Guten Morgen!

    Zitat von Andrea5 Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Höchstsatz, mit dem man im Jahr beteiligt werden kann? Und
    lohnt sich so eine Beantragung überhaupt?
    Das hängt von der Höhe des Einkommens der Eltern und somit von der Höhe ihrer Unterhaltsverpflichtung ab.
    Tatsächlich ist es so, dass Eltern in voller Unterhaltshöhe vom Sozialhilfeträger herangezogen werden können, wenn es um Eingliederungshilfeleistungen (nach SGB XII) für Minderjährige geht, die nichts mit Schule oder einer stationären Unterbringung im weitesten Sinne zu tun haben.

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      #3
      AW: Freizeitassistenz über Eingliederungshilfe

      Hallo Daniel,

      vielen Dank für deine Antwort. Also auf deutsch gesagt, man zahlt den Stundensatz für eine Freizeitassistenz mehr oder weniger aus eigener
      Tasche.

      LG Andrea

      Kommentar


        #4
        AW: Freizeitassistenz über Eingliederungshilfe

        Guten Morgen,

        Zitat von Andrea5 Beitrag anzeigen
        vielen Dank für deine Antwort. Also auf deutsch gesagt, man zahlt den Stundensatz für eine Freizeitassistenz mehr oder weniger aus eigener
        Tasche.
        Kann man so nicht sagen.
        Angenommen die Kosten für die notwendige Assistenz belaufen sich auf 3.000 € im Monat und die Berechnung der Unterhaltsverpflichtung ergibt eine Forderung von 1.000 € gegen die Eltern, dann zahlen die Eltern ebenjene 1.000 € und der Sozialhilfeträger die restlichen 2.000 €.

        Gruß,

        Daniel

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