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Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

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    Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

    Meine Tochter ist zu 100 Prozent schwerbehindert, Pflegestufe 3, ich pflege sie seit knapp elf Jahren und lebe von Hartz-4. (Vorher war ich Verlags-Pressesprecherin.)
    Ich bin im November 1964 geboren. Seit sieben Jahren bin auch ich nach einer schweren Hirn-OP behindert, nur 60 Prozent, weil ich nie einen weiteren Antrag beim Versorgungsamt gestellt habe.

    Sicherer Weg in die Altersarmut... -
    Naive Fragen, absolut ahnungslos:

    1. Wird bei meinem (Renten-)Anspruch auch beim Jobcenter meine Behinderung berücksichtigt? -

    2. Ich will meine Büchersammlung auflösen, weil ich nicht sonderlich alt werde, über ein online-Antiquariat; Bücher aus Studienzeiten und Arbeit bei den Verlagen zählen zum Hausrat?; kann das Jobcenter mir die Leistungen kürzen?

    3. Ab wann kann ich dieses "Unternehmen" auf meine Tochter übertragen? Oder eine Schenkung machen? Ich möchte ohnehin den Erlös aus dem Buchverkauf samt und sonders für sie ansparen und dann auch ein Behindertentestament machen. Wir leben beide seit Jahren vom Existenzminimum, suchen unsere Kleidung auf dem Sperrmüll und kommen damit gut zurecht.

    4. Gibt es andere Möglichkeiten, dass das sauer verdiente Geld über den Buchverkauf nicht im Nichts verpufft? (Vereinsgründung, was weiß ich)

    Vielleicht sind diese Fragen für viele in drei Sätzen zu beantworten. Ich freue mich über jeden Tipp oder Hinweis.

    Allen viele Grüße, gute Sorte
    Sonja

    #2
    AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

    Hallo Sonja,

    vielleicht hilft das bzgl. des Bücherverkaufs weiter:http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...g-von-ebay-ver...
    Alle anderen Fragen kann ich Dir leider nicht seriös beantworten, aber vielleicht andere hier im Forum.
    Hast Du für Deine Tochter eigentlich Grundsicherung nach SGB Xll beantragt? Als Erwerbsunfähige steht ihr dies zu.

    LG
    susemichel

    Kommentar


      #3
      AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

      Guten Morgen,

      Theoretisch könnte man durchaus mit 3 Sätzen antworten - aber damit wäre Ihnen wohl nicht geholfen.

      Zitat von Sonja301164 Beitrag anzeigen
      ... weil ich nie einen weiteren Antrag beim Versorgungsamt gestellt habe.
      Dann wäre jetzt doch vielleicht ein guter Zeitpunkt dazu?


      1. Wird bei meinem (Renten-)Anspruch auch beim Jobcenter meine Behinderung berücksichtigt?
      Definieren Sie bitte genauer, was Sie mit "berücksichtigen" hier konkret meinen.


      ... kann das Jobcenter mir die Leistungen kürzen?
      Das ist wohl mit einem klaren, eindeutigen "Unter Umständen" zu beantworten...
      Handelt es sich z. B. um 5 Bücher, die für gesamt 200 DM gekauft worden sind und jetzt für 50 € verkauft werden, sollte das unproblematisch sein. Können dieselben Bücher für 500 € verkauft werden, könnte das anders aussehen, da ein Gewinn erwirtschaftet wird. Und wenn es sich um z. B. 100 Bücher mit hohem Gegenwert handelt, könnte es auch problematisch werden.


      3. Ab wann kann ich dieses "Unternehmen" auf meine Tochter übertragen? Oder eine Schenkung machen?
      Das kommt darauf an, ob bzw. in welchem Umfang die Tochter Sozial(hilfe)leistungen bezieht. Schenkungen sind eher problemtisch und es ist stets auf den relevanten Vermögensfreibetrag zu achten.
      Eine konkrete Beratung durch einen versierten Anwalt oder Notar oder eine geeignete Beratungsstelle ist bei solchen Fragestellungen dringend zu empfehlen. So detailliert kann man via Internet-Forum gar nicht einsteigen.


      4. Gibt es andere Möglichkeiten, dass das sauer verdiente Geld über den Buchverkauf nicht im Nichts verpufft? (Vereinsgründung, was weiß ich)
      Naja, "im Nichts verpufft" es ja nicht, sondern wird halt ggf. als Eigenbeteiligung für staatliche Unterstützungsleistungen verwendet - das ist schon ein Unterscheid.
      Auch hier kann eine konkrete Antwort über das Forum nicht gegeben werden, da es viele Details der individuellen Situation zu berücksichtigen gilt.


      Vermutlich sind meine Antworten nicht das, was Sie gerne gehört hätten - sie scheinen mir jedoch als die einzig möglichen, wenn man auf einer seriösen Basis bleiben möchte.


      Gruß,

      Daniel

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        #4
        AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

        Vielen Dank an Euch beide, ohne Floskel. - Es geht ja nicht darum, wohlfeile Antworten zu erhalten, also achte ich offene Kommentare und Tipps.

        Die Schwierigkeit beim Buchverkauf dürfte das Kriterium der Gewinnerzielung sein. Bücher aus meiner Studentenzeit sind so gut wie nichts wert, viele verkaufe ich für 0,01 Cent. Aber ich habe Buchwesen studiert und weiß, wie man sie "aufwertet" durch Restauration. Habe dafür auch Werkzeuge. - Absurderweise erziele ich damit wohl anrechenbaren Gewinn, wenn ich Bücher fürs Altpapier in aufwändiger Arbeit aufwerte...

        Und das tue ich dann, um für meine Tochter Geld zu sparen, dass sie - wenn ich nicht arbeiten würde - auch so bekäme. Und ich bekomme obenauf vielleicht noch Kürzungen im Leistungsbezug.

        Indirekt ist das schon eine klare Aufforderung, die Füße hochzulegen und nichts zu tun.

        Mir kommt das alles nicht gerade ermutigend vor.

        Nicht Eure Schuld, smile.

        Nochmals Dank und Anerkennung für Eure Mühe

        Sonja

        Kommentar


          #5
          AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

          Eben vergessen:
          http://www.sozialhilfe24.de/grundsic...vermoegen.html
          3. Ausnahmen vom Einsatz des eigenen
          Vermögens
          1. Nicht verwertbares Vermögen
          2.„Schonvermögen“ gem. § 90 SGB XII,
          insbesondere:
          Mittel zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung
          eines Hausgrundstücks, das Wohnzwecken
          behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
          dienen soll
          (Nr. 3)
          • Angemessener Hausrat (Nr. 4)

          Ist das nicht auch ein Ansatz? - Vor allem, da ich außer den Büchern keinerlei verwertbare Dinge besitze und keinerlei Rücklagen habe.

          Ziemlich fertig
          Sonja

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            #6
            AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

            Hallo!

            Zitat von Sonja301164 Beitrag anzeigen
            Ist das nicht auch ein Ansatz? - Vor allem, da ich außer den Büchern keinerlei verwertbare Dinge besitze und keinerlei Rücklagen habe.
            Die Problematik ist ja nicht das bestehende Vermögen, sondern das durch den Buchverkauf generierte Einkommen.
            Vielleicht lohnt es sich zu gucken, ob Sie Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung in dieser Fragestellung bekommen?

            Gruß,

            Daniel

            Kommentar


              #7
              AW: Rente für Pflegende; Schenkung, Übertragung

              Hallo Sonja,

              warum dann nicht deine Fähigkeiten,Bücher aufzuarbeiten wieder zum Job in Heimarbeit zu machen?

              LG

              Kommentar

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