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Merkzeichen H ohne B ?

Wuselinchen 09.07.2014, 17:29#1
Hallo,

mein 15 Jähriger Sohn ist Autist und die Ärzte schreiben mal Kanner Autismus und mal High Funktional Autismus.

Nun muß sein SbA verlängert werden. Bis dato hat er die Merkzeichen H, B, G.

Nun will das Versorgungsamt nur noch H genehmigen.

Wie soll ein hilfloser ( und das ist er ohne B absolut !) ohne B am aktiven Leben teilnehmen?

Wer hat da Erfahrung im Wiederspruch schreiben? Der erste, wurde schon abgelehnt.

Warte sehnsüchtig auf Tips :)
Liebe Grüße Wuselinchen
Daniel 09.07.2014, 20:24#2
AW: Merkzeichen H ohne B ?

Hallo,

Theoretisch geht das schon. Andersrum, also B ohne H (oder G bzw. aG oder Gl) wäre nicht möglich.

Aus den Richtlinien:
"Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G", "Gl" oder "H" vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von
öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind."
(Quelle: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_B.htm)

Es ist also schon vorstellbar, dass jemand "hilflos" im Sinne der Vorschrift ist, aber keinen Anspruch auf Mz. B hat, weil er in öffentlichen Verkehrsmitteln klar kommt.
Ob das auch bei Euch zutrifft oder nicht, könnte man ggf. ärztlich attestieren lassen.

Gruß,


Daniel
miau 11.07.2014, 18:18#3
AW: Merkzeichen H ohne B ?

B = Begleitung ist notwendig / die Begleitung kann ebenso kostenlos fahren
G = Gehbehindert
aG = außergewöhnlich gehbehindert.
H = Hilflos

Wenn er das B braucht, könnt ihr Einspruch erheben und müsst dann die Begleitung nachweisen.

Bei uns hatten sie das auch mal streichen wollen. Dann nahm ich meine Tochter mit zum Versorgungsamt und zeigte ihnen wie "selbständig" sie laufen kann. An der nächsten Treppe blieb sie stehen, weil sie alleine Treppen nicht steigen kann.

viele Grüße Micha
TOF 03.04.2015, 13:55#4
AW: Merkzeichen H ohne B ?

Hallo Daniel,

du schreibst, B ohne H wäre nicht möglich. Das kann so nicht stimmen.

Wir haben für unseren Sohn mit geistiger Behinderung einen Änderungsbescheid vom ZBFS bekommen, in dem das Merkzeichen H gestrichen wurde, G und B aber weiterhin anerkannt wird.

Gruß
TOF
arno_miriam 03.04.2015, 17:59#5
AW: Merkzeichen H ohne B ?

Hallo,
seit meinem Unfall habe ich einen Behndertenausweis.
Vermerke habe ich auch ein B ohne H.
:winke:
Daniel 03.04.2015, 19:07#6
AW: Merkzeichen H ohne B ?

Hallo!
Zitat von TOF
du schreibst, B ohne H wäre nicht möglich. Das kann so nicht stimmen.
Das würde auch tatsächlich nicht stimmen, habe ich aber auch nicht geschrieben - mich aber wohl missverständlich ausgedrückt.
Das Mz. "B" geht i. d. R. nur in Kombination mit "H" oder "G" oder "Gl" (Vgl. § 146 SGB IX).
Die alleinige Kombination z. B. der Mz. "RF" und "B" wäre also nicht möglich, genauso wenig wie "B" alleine.

Gruß,

Daniel
Buddy69 21.05.2015, 23:28#7
AW: Merkzeichen H ohne B ?

Also wir haben für unseren Sohn nur das H
Er ist im Vergleich zu anderen 13 jährigen Hilflos....braucht einen Schulbegleiter und Anleitung bei vielen Dingen,aber und das war das auschlaggebende Argument er braucht im Alltag nicht unbedingt eine Begleitung.
Sogar bekannte Busstrecken fährt er alleine,einkaufen hier im Viertel geht auch gut.
Ich habe jetzt von mehreren Leuten gehört das bei einer Autismusspektrumstörung fast nur noch das H vergeben wird
Lg Buddy