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Ablehnung der Kostenübernahme für Hausgebärdenkurs

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    Ablehnung der Kostenübernahme für Hausgebärdenkurs

    Hallo zusammen,
    ich weiss nicht mehr weiter - will aber keinesfalls aufgeben.... !
    Wir haben im Juni 2013 die Übernahme der Kosten für einen Hausbebärdensprachkurs beim Kreissozialamt beantrag. Seitdem sind mehrere Schriftwechsel mit dem Amt erfolgt. Am Samstag erhielten wir nun die 2. Ablehnung auf unseren Widerspruch.
    Begründet wird die Ablehnung hauptsächlich darin, dass unsere Tochter bereits Hörförderung erhält (wo der Gebärdenunterricht integriert werden könnte - aber die Förderung ist lautsprachlich orientiert), wir keine 3 Kostenvoranschläge für Gebärdenlehrer vorlegen konnten (es gibt schlichtweg kaum jemanden, der das anbietet) und man es unserem Kind nicht zutraut, dass sie Gebärden lernen kann (dafür hatte man hinter unserem Rücken verschiedene Fachkräfte aus dem Hörbehindertenbereich in Dresden angefragt - Frechheit!) Wir fühlen uns mal wieder von Behörden bevormundet und ich bin stinksauer. Wir werden definitiv auf das Persönliche Budget umsteigen, weil ich diesen ganzen Quatsch satt habe von irgendwelchen Tanten auf Ämtern bevormundet zu werden, die keinen Plan von nix haben. Welche Optionen habe ich noch? Habt ihr Tipps? Ich will es über den VdK probieren. Am liebsten würde ich an die Presse gehen....
    Grüße
    Steffi Kluge

    #2
    AW: Ablehnung der Kostenübernahme für Hausgebärden

    Hallo Steffi!

    Das Persönliche Budget wird Euch da leider auch nicht weiterhelfen können, denn es eliminiert ja nicht den Umstand, dass der zuständige Sozialleistungsträger einen Bedarf für die beantragte Leistung sehen muss. Und an der Bedarfsfeststellung scheiterte das Verfahren ja offenbar.
    Es gibt keine Pflicht für Antragsteller, Kostenvoranschläge für die begehrte Leistung vorzulegen - das ist mehr eine "Möglichkeit", wenn man ein ganz bestimmtes Angebot bzw. einen bestimmten Anbieter nutzen möchte. Das ist also gewisslich kein hinreichender Grund für die Antragsablehnung.

    Sofern es bei Eurem VDK-Ortsverband keinen Spezialisten für Teilhabe-Recht gibt, wird man Euch dort wohl allenfalls nur begrenzt weiterhelfen können. Aber einen Versuch ist es sicherlich wert.

    Euch bleibt nun die Möglichkeit, Euch einen Anwalt (am besten einen Sozialrechtsfachanwalt, der Ahnung vom SGB IX hat - das kann man ruhig ganz direkt beim Anwalt erfragen) zu nehmen und Klage einzureichen. Das müsste auch im Ablehnungsbescheid so vermerkt sein.

    Alternativ könnt Ihr auch etwa 3 - 6 Monate warten und dann den Antrag noch einmal stellen - dann geht das Ganze halt wieder von vorne los.

    Hilfreich sollten in jedem Fall dabei folgende Unterlagen sein (sofern Ihr sie bekommen könnt):
    • Ärztliches Attest darüber, dass Eure Tochter in ihren kognitiven Möglichkeiten durchaus in der Lage sein sollte, Gebärden zu erlernen. Sofern Eure Tochter bei einem Neurologen o. ä. hinsichtlich ihrer geistigen Entwicklung in Behandlung ist, wäre das der beste Ansprechpartner.
    • Fachliche Bescheinigung der Einrichtung, in der die Hörförderung läuft, zum selben Thema.
    • Schriftliche Aussage dahingehend, dass die Hörförderung alleine nicht ausreicht - diese sollte von einem qualifizierten Arzt oder einem anderen Sachkundigen erstellt werden.
    • Schriftliche Bestätigung eines qualifizierten Lehrers, dass er den Unterricht dem Grunde nach übernehmen würde.

    Damit könntet Ihr gegenüber dem Amt ziemlich eindeutig nachweisen, dass die beantragte Leistung durchaus notwendig ist, weil Bedarf besteht und die erwünschte Maßnahme geeignet ist.
    Ferner könnt Ihr natürlich jederzeit eine genaue Begründung vom Amt verlangen, weshalb man dort nicht glaubt, dass Eure Tochter Gebärden erlernen kann - ein einfaches "Weil das halt irgendjemand gesagt hat" ist da sicherlich nicht ausreichend.

    Ohne aussagekräftige Nachweise und anwaltliche Beratung kommt Ihr aber vermutlich an dieser Stelle nicht mehr weiter.

    Viel Erfolg & starke Nerven Euch auf alle Fälle! :)


    Gruß,

    Daniel

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      #3
      AW: Ablehnung der Kostenübernahme für Hausgebärden

      Hallo,

      bei uns wird der Kurs immer wieder über die VHS angeboten und ich selbst habe ihn auch schon, interessehalber, absolviert. Es gibt auch mittlerweile Gebärdendolmetscher vielerorts. Hast du mal beim Verein der Hörgeschädigten, oder auch Gehörlosen Erkundigungen eingeholt? Der VHS KURS wird z.B. vom 1. VS des Vereins für Gehörlose durchgeführt. Ihm zur Seite steht eine Dolmetscherin.

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