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Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ableh.

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    Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ableh.

    Hallo,

    mein erwachsener Sohn erhält Leistungen der Eingliederungshilfe seit dem Jugendalter.
    An unserem alten Wohnort hatten wir mit der Weiterbewilligung nie Probleme und er war von der Stundenanzahl her immer gut versorgt.

    Vor zwei Jahren zogen wir um und seitdem haben wir Schwierigkeiten.
    Mein Sohn wurde hier am neuen Wohnort begutachtet und es wurden erst einmal Stunden gestrichen. Die Amtsärztin sah ihn gerade mal 20min!!!
    Nach zwei Jahren mussten wir jetzt erneut die Weiterbewilligung beantragen.
    Nun flatterte uns Post ins Haus - Termin zur Wiederbegutachtung bei derselben Amtsärztin.
    Ganz ehrlich, ich habe wirklich keine Ambitionen, dieser Amtsärztin erneut gegenüberzutreten. Mir schwant nichts Gutes. Ich fürchte, sie könnte meinem Sohn noch mehr Stunden streichen.
    Mein Sohn wirkt fitter als er ist und in 20min kann kein Arzt der Welt erkennen, wie schwer er tatsächlich betroffen ist und welchen Hilfebedarf er benötigt.

    Ist es üblich, dass bei Leistungen der Eingliederungshilfe alle zwei Jahre erneut eine amtsärztliche Begutachtung stattfindet?
    Am alten Wohnort gab es nur gemeinsame Hilfeplangespräche mit uns Eltern, dem Einzelfallhelfer und dem Amt und ohne Arzt. Eine ärztliche Begutachtung gab es dort nur einmalig bei Erstbeantragung.

    Kann ich die Amtsärztin ablehnen und auf einen anderen Arzt bestehen?

    Viele Grüße

    Annalisa
    Zuletzt geändert von Annalisa; 28.05.2014, 13:19.

    #2
    AW: Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ab

    Hallo Annalisa,

    habt Ihr die Begutachtung inzwischen gut hinter Euch gebracht?

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      #3
      AW: Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ab

      Hallo Inge,

      nein, noch nicht.
      Da mein Sohn nun auch äußerte, dass er nicht mehr zu dieser Ärztin möchte, weil sie ihm schadete, lehnte ich die Begutachtung durch diese Ärztin ab.
      Darauf erhielt ich eine Antwort der leitenden Amtsärztin, dass es uns natürlich freistünde, die Ärztin abzulehnen, ich das aber mit dem Sozialamt (dem Auftraggeber) verhandeln müsse.
      Ich bekam dann noch mitgeteilt, dass ein Amtsarzt kein Anwalt der Patienten wäre, sonder objektiv beurteilen müsse.
      Objektivität! Oho, was für ein Wort! Was bedeutet Objektivität für Amtsärzte?
      Vom Sozialamt erhielt ich bisher noch keine Antwort.

      Viele Grüße
      Annalisa
      Zuletzt geändert von Annalisa; 04.06.2014, 20:22.

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        #4
        AW: Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ab

        Hallo Annalisa,
        dein Beitrag ist zwar schon eine Weile her, vielleicht ist diese Information bzw. Rechtsgrundlage für dich noch nützlich:


        http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/14.html
        "[...]
        (5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangs- und Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter bleiben unberührt."


        LG, amai

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          #5
          AW: Begutacht.- Eingliederungshil./kann m. Arzt ab

          Hallo amai,

          vielen Dank für deine Antwort. Sie wird mir beim nächsten Mal weiterhelfen.

          Unser Protest hat gewirkt.
          Letzte Woche kam die Weiterbewilligung.
          Mein Sohn musste nun gar nicht mehr zum Gutachter.
          Ich vermute, es wurde nach Aktenlage entschieden.

          Viele Grüße
          Annalisa

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