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Blindenstock ersetzt nicht einen Blindenhund!

Kirsten 19.05.2014, 22:42#1
Die Krankenkasse darf einem Blinden einen Blindenhund auch dann nicht verweigern, wenn der Betroffene bereits über einen Blindenlangstock verfügt. Dies gilt zumindest dann, wenn im konkreten Fall der Hund, gegenüber dem Stock
"wesentliche Gebrauchsvorteile" bietet! So entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz.

LSG Mainz, L 5 KR 99/13