hallo ihr,
mein sohn hat einen behindertenausweis, mit dem merkmal B.
nu ist mir nicht ganz klar, wie die rechtslage ist bei eintrittsgeldern. in einem schwimmbad hier in oberhausen zahle ich für meinen sohn den regeleintritt - ich komme umsonst rein. in einem anderen schwimmbad in der gleichen stadt zahle ich für meinen sohn den halben eintritt und für mich den halben eintritt. in dem dritten schwimmbad (wieder in der gleichen stadt) wird der ausweis gar nicht anerkannt.
gibt es eine rechtliche regelung, die öffentliche einrichtungen (wie eben schwimmbäder) grundsätzlich zu akzeptieren haben?
vielen dank
ute
mein sohn hat einen behindertenausweis, mit dem merkmal B.
nu ist mir nicht ganz klar, wie die rechtslage ist bei eintrittsgeldern. in einem schwimmbad hier in oberhausen zahle ich für meinen sohn den regeleintritt - ich komme umsonst rein. in einem anderen schwimmbad in der gleichen stadt zahle ich für meinen sohn den halben eintritt und für mich den halben eintritt. in dem dritten schwimmbad (wieder in der gleichen stadt) wird der ausweis gar nicht anerkannt.
gibt es eine rechtliche regelung, die öffentliche einrichtungen (wie eben schwimmbäder) grundsätzlich zu akzeptieren haben?
vielen dank
ute
