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Nachberechnung von Heimgeld (Vergütungserhöhung)

LiebsteTante 08.04.2014, 21:13#1
Hallo Ihr Lieben,
heute bekam ich unschöne Post von der Heimverwaltung des Behindertenwohnheims in dem meine geistig behinderte Tante lebt.

Ich habe für sie die Betreuung übernommen und da meine Tante derzeit noch über eigenes Vermögen verfügt, muss sie die Heimkosten selbst tragen. Ich bekomme deshalb immer eine monatliche Abrechnung, die ich dann aus dem Vermögen begleiche.

Jetzt wurde mir eine fette Nachberechnung zugeschickt mit dem Titel "Vereinbarung §75 Abs.3 Nr.2 SGB XII, Wohnheim für Behinderte - Gemäß Heimvertrag teilen wir Ihnen mit, das sich unsere Vergütungsvereinbarung mit dem Bezirk Oberfranken, Sozialverwaltung wie folgt geändert hat…."

Demnach soll ich für meine Tante einen Betrag von über 700 Euro!!! für die Monate Mai bis Dez. 2013 nachbezahlen!!! Kann das sein? Die Kopie über diesen Beschluss hat ein Datum vom 23.04.13! Also die wussten das schon vor über einem Jahr! Ich finde das schon recht dreist es jetzt im April 2014 einfach so nachzuverlangen! Hat wer Erfahrungen damit? Kann man Widerspruch einlegen und hat das Aussicht auf Erfolg? Ich bin für Hinweise echt dankbar.
Daniel 09.04.2014, 10:26#2
AW: Nachberechnung von Heimgeld (Vergütungserhöhun

Guten Morgen!

Zunächst einmal hat die Leistungsvereinbarung, die das Heim mit dem Bezirk als Kostenträger im Rahmen des SGB XII verhandelt hat, keine automatische Bedeutung für Selbstzahler.

Es kommt darauf an, was im Vertrag steht, den Deine Tante (wohl vertreten durch Dich) mit dem Heimträger abgeschlossen hat:
Steht hier eine "feste Summe" drinnen, kann der Heimträger nicht so ohne Weiteres mehr verlangen.
Wurde jedoch vereinbart (was ich befürchte), dass das zu zahlende Entgelt direkt und auch rückwirkend an die Vergütung durch den Sozialhilfeträger gekoppelt ist, sieht das schon ganz anders aus.

Da heißt es also erstmal: Vertrag angucken - dann weiterschauen.
LiebsteTante 16.04.2014, 10:31#3
AW: Nachberechnung von Heimgeld (Vergütungserhöhun

Hallo Accolon,

vielen Dank für Deine Antwort. Habe den Rat befolgt und mir den Heimvertrag sofort rausgesucht und angesehen. Leider war Deine Vermutung richtig. Die Vergütung ist tatsächlich an den Sozialhilfeträger gekoppelt und so muss das Geld wohl bezahlt werden.
Viele Grüße