Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Fahrtkosten Anrechnung Kindergeld

Xenia 25.03.2014, 20:30#1
Hallo,

meine erwachsene behinderte Tochter lebt in einem Wohnheim und wird regelmässig von uns nachhause geholt. Im Kostenübernahmebescheid vom Landratsamt steht u. a. ......wir übernehmen auch die Kosten in angemessendem Umfang für bis zu 10 Familienheimfahrten im Jahr.....Als ich jetzt den Antrag für die Kostenüberahme gestellt habe, bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich ja noch Kindergeld für meine Tochter bekomme und diese Heimfahrten damit bezahlen müsste. Nur wenn meine Ausgaben im Jahr den Betrag des Kindergeldes übersteigen würden, müsste ich dies nachweisen und dann würde ich die Mehrausgaben erstattet bekommen. Ist dies rechtens oder was kann ich dagegen machen?

Xenia
zippe 26.03.2014, 08:02#2
AW: Fahrtkosten Anrechnung Kindergeld

Hallo Xenia,

für welchen Zeitraum hast Du die Übernahme der Fahrtkosten beantragt? Für das letzte Jahr (2013) oder für das aktuelle Jahr? Wenn es für 2013 war, dann ist das Landratsamt (meines Wissens nach!) noch an den Bescheid (Kostenübernahme für 10 Heimfahrten) gebunden.

Dann gibt es ein Gerichtsurteil, von dem Du evtl. die Argumentation übernehmen kannst. Siehe das letzte Urteil (Bundesfinanzhof, Az. III R 38/07) in dem Beitrag von Inge.

Ansonsten stellt sich die Frage, welche finanzielle Aufwendungen Du insgesamt für Deine Tochter hast. Eine gute Aufstellung (Beispiele) in Bezug auf die vollstationäre Unterbringung gibt es beim BVKM.
Xenia 26.03.2014, 20:58#3
AW: Fahrtkosten Anrechnung Kindergeld

Hallo,

ich hatte FAhrtkosten für 2012 und 2013 beantragt.
Im JAhr 2011 bekam ich ein Schreiben vom Landratsamt mit folgendem Wortlaut:
Da Sie Unterhaltsleistungen für Ihre Tochter erbringen erhalten Sie die vollen Kindergeldleistungen. Bitte weisen Sie uns nach, dass die jährlichen Aufwendungen für Ihre Tochter wie z. B. Fahrtkosten, Kleidung, gemeinsame kulkturelle und soziale Aktivitäten die Kindergeldleistungen in Höhe von 2208.-übersteigen.
Im neuen Bescheid nach einem Wohnheimwechsel 2012 stand aber wieder der Satz..wir übernehmen in angemessenem Umfang die Kosten für bis zu 12 Familienheimfahrten. Was ist denn jetzt rechtens? Es soll ja nicht das ganze Kindergeld abgezweigt werden,

Xenia