Hallo,
meine erwachsene behinderte Tochter lebt in einem Wohnheim und wird regelmässig von uns nachhause geholt. Im Kostenübernahmebescheid vom Landratsamt steht u. a. ......wir übernehmen auch die Kosten in angemessendem Umfang für bis zu 10 Familienheimfahrten im Jahr.....Als ich jetzt den Antrag für die Kostenüberahme gestellt habe, bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich ja noch Kindergeld für meine Tochter bekomme und diese Heimfahrten damit bezahlen müsste. Nur wenn meine Ausgaben im Jahr den Betrag des Kindergeldes übersteigen würden, müsste ich dies nachweisen und dann würde ich die Mehrausgaben erstattet bekommen. Ist dies rechtens oder was kann ich dagegen machen?
Xenia
meine erwachsene behinderte Tochter lebt in einem Wohnheim und wird regelmässig von uns nachhause geholt. Im Kostenübernahmebescheid vom Landratsamt steht u. a. ......wir übernehmen auch die Kosten in angemessendem Umfang für bis zu 10 Familienheimfahrten im Jahr.....Als ich jetzt den Antrag für die Kostenüberahme gestellt habe, bekam ich einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich ja noch Kindergeld für meine Tochter bekomme und diese Heimfahrten damit bezahlen müsste. Nur wenn meine Ausgaben im Jahr den Betrag des Kindergeldes übersteigen würden, müsste ich dies nachweisen und dann würde ich die Mehrausgaben erstattet bekommen. Ist dies rechtens oder was kann ich dagegen machen?
Xenia
