Hallo,
nach längerer Pause bin ich wieder in diesem Forum gelandet.
Wir haben folgendes Problem:
Unser Sohn (geistig behindert, 100% Pflegestufe III) wird vollstationär in einer Einrichtung mit Sonderschule betreut.
Das Sozialamt trägt die Kosten, wir mussten bisher eine Haushaltsersparnis dazu bezahlen, soweit okay.
Nun wird unser Sohn 18. Wir wurde heute vom Sozialamt informiert, dass wir demnächst nur noch einen Unterhaltsbetrag von 31 EUR zu entrichten hätten; gleichzeitig aber das Sozialamt einen Antrag bei der Familienkasse auf Überleitung des Kindergeldes an das Sozialamt gestellt hätten, d.h. wir haben weniger Eigenbeteiligung beim Sozialamt, bekommen aber dann kein Kindergeld mehr. Ist das so rechtens und üblich.
Wer ist in ähnlicher Situation oder hat hier Erfahrungen ?
nach längerer Pause bin ich wieder in diesem Forum gelandet.
Wir haben folgendes Problem:
Unser Sohn (geistig behindert, 100% Pflegestufe III) wird vollstationär in einer Einrichtung mit Sonderschule betreut.
Das Sozialamt trägt die Kosten, wir mussten bisher eine Haushaltsersparnis dazu bezahlen, soweit okay.
Nun wird unser Sohn 18. Wir wurde heute vom Sozialamt informiert, dass wir demnächst nur noch einen Unterhaltsbetrag von 31 EUR zu entrichten hätten; gleichzeitig aber das Sozialamt einen Antrag bei der Familienkasse auf Überleitung des Kindergeldes an das Sozialamt gestellt hätten, d.h. wir haben weniger Eigenbeteiligung beim Sozialamt, bekommen aber dann kein Kindergeld mehr. Ist das so rechtens und üblich.
Wer ist in ähnlicher Situation oder hat hier Erfahrungen ?

