Hallo, bin neu im Forum...
Was mich bewegt, vielleicht kann mir jemand helfen.Meine Tochter wird 20, wohnt bei mir zu Hause, geht in die Behindertenwerkstatt und bekommt ca.155Euro Grundsicherung.
Sie leidet an frühkindlichem Autismus.
Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, das das Sozialamt das Kindergeld von ihrer Grundsicherung abzieht.
Bin erst jetzt drauf gestoßen, weil wir neu beantragen müssen.
Ich dachte das mir als Mutter das KG zusteht, wobei sie kein eigenes Konto hat. Die Kindergeldkasse zahlt das Kindergeld auf mein Konto.
Wie kann ich mich wehren, dachte das mir das KG zusteht.
Lieben Gruß Monimaus
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Hallo Monimaus,
das macht das Amt gerne.....
Schau mal hier-
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?10730-Gerichtsurteile-zum-Thema-Abzweigung-Kindergeld
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Grundsatzurteil des BFH
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.4.2013, V R 48/11
Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung
Leitsätze
Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist. [...]
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Hoffe das hilft Dir weiter.
Liebe Grüße
Monika
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Hallo Monimaus,
wurde das Kindergeld bei Deiner Tochter als Einkommen angerechnet? Das wäre echt ein Hammer, weil es da schon ein sechs Jahre altes
Urteil gibt. Es ist das erste Urteil in dem Link!
Du solltest sofort klarstellen, dass das Kindergeld Dir/Euch als Eltern zusteht und auch einen Antrag stellen auf "Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes" nach
§ 44 SGB X.
Ich sehe gerade, dass Du neu hier bist: herzlich willkommen

AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Hallo monimaus,
zippe hat den richtigen Hinweis gegeben mit § 44 SGB X.
Da jetzt aber Eile geboten ist, um die Verluste möglichst gering zu halten, und weil es juristisch durch die Rückforderung doch etwas kompliziert ist, empfehle ich dringend, umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht aufzunehmen.
Da Deine Tochter volljährig und Grundsicherungsempfängerin ist, hat sie Anspruch auf Beratungshilfe, d. h. die anwaltliche Unterstützung kostet Euch höchstens 15 EUR.
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Bin gespannt wie sich unsere Behörde anstellt.Hatte heute früh schon mit der Bearbeiterin meiner Tochter gesprochen. Sie hat mir klipp und klar gesagt, das wir keine Chancen haben.
Werde Sie höflich auf das Urteil vom Bundesfinanzhof 18.04.2013 AzVR48/11hinweisen.
Lieben Gruß
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Hallo Monimaus,
wir haben dieses Theater schon mehrmals gehabt und immer durchbekommen, aber leider auch immer nur mit Kampf.
Aber ganz wichtig ist, wie Zippe und Accolon ja schon geschrieben haben, das Deine Tochter auch rückwirkend das abgezogene Geld nachgezahlt bekommt.
Schau mal hier-
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Liebe Grüße
Monika
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Zitat von Monimaus
Sie hat mir klipp und klar gesagt, das wir keine Chancen haben.
Entweder war das dann grob fahrlässige Unkenntnis oder eine blanke Lüge.
So oder so - ich wäre an Deiner Stelle nicht zimperlich mit der Sachbearbeiterin.
Was erwartest Du Dir von dem "höflichen Hinweis"? Es ist mehr als
unwahrscheinlich, dass die Sachbearbeiterin daraufhin sagen wird: "Oh, aha, ja, wenn das so ist, überweisen wir Ihnen natürlich sofort die 4.000 €, die wir Ihrer Tochter widerrechtlich vorenthalten haben bisher."
Versteh mich bitte nicht falsch - ich will Dich nicht angreifen oder so.
Da geht es aber um eine Menge Geld und um eine scheinbar reichlich desinteressierte und desinformierte Sachbearbeiterin. Mit höflichen Hinweisen verschenkst Du nur wertvolle Zeit.
Die Rechtslage ist eindeutig - und das Sozialamt ist im Unrecht. Je schneller und konsequenter Du Dein Recht und das Deiner Tochter durchsetzt, desto schneller ist die Sache auch ausgestanden.
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Hallo,
da muss ich Accolon Recht geben mit "höflichen Hinweisen" sind wir bei einem Sozialamt noch nie weiter gekommen.
Ganz im Gegenteil, man hat uns richtig unter Druck gesetzt.
Wir sollten einen Abzweigungsantrag unterschreiben, weil wir dazu verpflichtet wären, ansonsten würden wir unserer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und dann würde man die Leistungen unserer Tochter kürzen müssen.
Es war eine bodenlose Frechheit...
Seltsamerweise hat man sofort wie der VDK sich eingeschaltet hat die rückwirkenden Abschläge nachgezahlt.
ABER auf einen Abzweigungsantrag hat man immer noch bestanden mit Abgabefrist.
Da das Amt den Abzweigungsantrag von uns nicht bekam haben sie dann selber einen bei der Kindergeldkasse gestellt....
Wir haben es zwar durchbekommen aber dann kam ein Umzug, neuer Antrag, neues Amt und wie sollte es anders sein......
Die Grundsicherung unserer Tochter wurde in Höhe des Kindergeldes gekürzt und alles fing von vorne an.
Ich kann Dir nur raten hol Dir Unterstützung und lass Dir die Aussagen vom Amt immer schriftlich geben damit Du auch was in der Hand hast.
Liebe Grüße
Monika
AW: Kindergeldanrechnung bei Grundsicherung
Zitat von Monimaus
... Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, das das Sozialamt das Kindergeld von ihrer Grundsicherung abzieht.... Monimaus
Da ich kein Betroffener bin, schau ich nur ab und zu in das Forum.
Rechtliche Hinweise wurden bereits gegeben.
Damit wird leider aber nur ein Einzelfall gelöst. Das Sozialamt wird dies auch nur als Einzelfall behandeln.
Das darf nicht sein.
Bitte helfe auch den anderen Betroffenen wie folgt.
Schildere den Fall in kurzen Worten, vor Allem den Rechtsverstoß, dem Leiter/Leiterin des zuständigen Dezernates und sende eine Kopie an die Redaktion deiner Lokalpresse. Versuche mit einem Redakteur Verbindung aufzunehmen.
Damit hilfst du auch den anderen Betroffenen.
Ich hatte damit viel Erfolg. Den wünsche ich dir auch.