AW: Individualhelfer
Zitat von Kirsten
Wo setzt man wo an?
Am liebsten würd ich jetzt schreiben: Bei einer guten Beratungsstelle! ;)
Aber ich weiß, dass die recht dünn gesät sind und man teils nur schwer erfährt, dass es überhaupt solche Beratungsangebote gibt.
Über die Träger der Offenen Behindertenarbeit (OBA), kann man normalerweise gut erfahren, wo es Beratungsangebote zu ambulanten Versorgungssystemen und dem Persönlichen Budget gibt - und eine Beratung sollte man sich in jedem Fall zumindest mal angucken.
Meiner Erfahrung nach ist hier nämlich eben das Persönliche Budget wichtiger Dreh- und Angelpunkt.
Das Budget ermöglicht ja nicht nur mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für Menschen mit Behinderung, die damit ihre Unterstützungsleistugnen selbst einkaufen gehen - sondern ermöglicht auch die Schaffung hochkomplexer und hochindividualisierter Versorgungssysteme, die die schmalen Schubladen der Regelleistung sprengen würden.
Und weil die Beantragung von und der Umgang mit Budgets durchaus nicht unkompliziert ist, sollte man sich da nicht leichtfertig und ohne Unterstützung ransetzen.
Beispielhaft (wirklich nur
beispielhaft bitte - nicht als Blaupause, vollumfängliches Versorgungskonzept, einzig richtiger Weg oder konkrete Rechtsauskunft) mal am gegebenen Musterfall dargestellt, könnte das Zusammenbasteln von Leistungsansprüchen so aussehen:
Aus dem SGB XI ergibt sich ein Anspruch auf Pflegegeld / Pflegesachleistung durch die Pflegestufe III - unter Berücksichtigung, wieviel davon bereits verwendet wird und wieviel Engagement die Eltern in der Pflege noch aufbringen wollen, bleibt hier ein bestimmter Betrag übrig, der für zusätzliche Leistungen verwendet werden kann.
Auch möglich ist, dass der vom MDK festgestellte tägliche Pflegebedarf gar nicht vom Geld der Pflegeversicherung abgedeckt werden kann - hier besteht dann abhängig von Einkommen und Vermögen evtl. Anspruch auf ergänzende Hilfe zur Pflege (also Geld vom Sozialamt, um genau soviel mehr Unterstützung durch den Pflegedienst / andere Pflegepersonen haben zu können, damit die vom MDK veranschlagten Pflegeminuten täglich erbracht werden können).
Angesichts der beschriebenen geistigen Einschränkungen, besteht mutmaßlich Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen - sofern dieses Geld nicht bereits für die Tagespflege ausgegeben wird, steht es ebenfalls noch zur Verfügung.
Zu prüfen ist ebenso, ob ggf. Anspruch auf Verhinderungspflege besteht - ein Geldbetrag, den man ja durchaus auch über das Jahr verteilen kann.
Um Teilhabeleistungen zu erhalten (gehen wir mal davon aus, dass es sich hierbei wohl meistens um Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft handelt und der Sozialhilfeträger zuständig ist), ist anzugucken, wie der Mensch mit Behinderung den ganzen Tag verbringt: Geht er vielleicht gerne spazieren? Hört er gerne Musik und führt dies zu merklicher Beruhigung oder Vergnügen? Und: Braucht er bei diesen Aktivitäten Hilfe, da er sie sonst nicht ausführen kann? Falls solche Fragen mit Ja beantwortet werden können, könnte schon mal ein grundsätzlicher Anspruch bestehen.
Sind alle Hilfsmittel ausgeschöpft, die für blinde Menschen zur Verfügung stehen?
Auch das fällt in den Bereich "Teilhabe".
Blindengeld ist übrigens eine speziell geschützte Einkommensart und kann durchaus auch zur Finanzierung von Unterstützung verwendet werden.
Denkbar wäre auch, dass durch die schweren Anfälle eine durchgehende medizinische Beobachtung erforderlich ist bei ständig möglicher akuter Lebensgefahr. Dann könnte Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege bestehen - und zwar in Form der Kostenübernahme einer qualifizierten Aufsichtsperson für bis zu 24 Stunden täglich.
Nachdem überlegt worden ist, welche Sozialleistungen man beanspruchen kann (also hier einmal quer durch die SGB V, IX, XI und XII: Pflegeleistungen, zusätzliche Betreuungsleistungen, evtl. Verhinderungspflege, evtl. Hilfe zur Pflege, Teilhabeleistungen, evtl. häusl. Krankenpflege), geht es an die Überlegung, wie sich der Tag des Menschen mit Behinderung gestalten soll und welche "Art" von Begleitpersonen dabei benötigt wird.
Für einen bestimmten Zeitraum ist er schon mal in der Förderstätte - und somit quasi "versorgt".
Geht er nachmittags gerne schwimmen, sollte die hier begleitende Person die entsprechend notwendige Befähigung zur Unterstützung haben. Sind bei Anfällen bestimmte medizinische Maßnahmen zu ergreifen, müssen alle zukünftigen Begleitpersonen entsprechend ausgebildet sein. Liegt z. B. eine schwere autistische Störung vor, kann es notwendig sein, dass zumindest ein Teil der Begleitpersonen pädagogische Qualifikationen haben...
Genügt morgens und abends eine reguläre Pflegedienstversorgung - oder wird hier besonders viel Zeit benötigt oder gibt es andere Besonderheiten?
Kann die Wegstrecke von und zur Förderstätte noch alleine zurückgelegt werden oder wird auch hier individuelle Begleitung benötigt?
Es wird also eine Art "Konzept" entworfen, wie sich das Leben des Menschen mit Behinderung und seine Begleitung angesichts aller individuellen Notwendigkeiten künftig gestalten könnten.
Mit diesem Konzept stellt man nun einen Antrag auf die in Frage kommenden Leistungen - und eben am besten im Rahmen eines Persönlichen Budgets. Auf die Umstände und Modalitäten eines solchen Antrags gehe ich jetzt mal nicht näher ein - das würde hier endgültig den Rahmen sprengen.
Das "Konzept" ist natürlich nicht notwendig, um Sozialleistungsanträge zu stellen - hilft aber ungemein, weil man damit den beteiligten Sozialleistungsträgern gleich von Beginn an detailiert aufzeigen kann, welche Bedarfe bestehen und in welche Richtung die Versorgung gehen soll / kann.
Nehmen wir an, der Antrag geht durch, dann steht am Ende eine bestimmte Menge an Geld aus verschiedenen "Töpfen" monatlich zur Verfügung, mit denen bestimmte Dienstleister bestellt oder Personen angestellt werden können. Es können sowohl mit Pflegediensten Verhandlungen aufgenommen werden, als auch mit diversen Assistenzdiensten. Man kann sich auch auf die Suche nach geeigneten Menschen machen, die dann beim Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer angestellt werden - abhängig von den persönlichen Vorlieben und davon, was der Markt hergibt.
Manchmal ist es einfach, entsprechendes "Personal" zu finden - und manchmal klappt es nur sehr schwer.
Klingt kompliziert und langwierig? Ja, das ist es meistens auch.
Aber: Es ist durchaus machbar und möglich.