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Beratungskosten persönliches Budget

carosara 27.11.2013, 18:50#1
Hallo,
meine Frage betrifft die Beratung und Hilfe bei der Beantragung des Persönlichen Budgets.
Wie teuer wird die in Anspruch genommene Beratung und Hilfe beim Behindertenverband.
Gibt es da irgendwelche Richtlinien, wie z.B beim Anwalt e.t.c.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Gruß
carosara :gruebel:
Inge 06.05.2014, 10:27#2
AW: Beratungskosten persönliches Budget

Hallo carosara,

es würde mich interessieren, ob Du bei diesem Thema inzwischen Informationen bekommen hast? Auf der Suche nach Aussagen zur Kostenübernahme bei der Budgetberatung bin ich auf folgende Mitteilung gestoßen:
[...] Nach § 17 Abs. 3 Satz 2 SGB IX werden Persönliche Budgets auf der Grundlage der nach § 10 Abs. 1 SGB IX getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. [...]
Quelle und kompletter Text: Haufe
carosara 06.05.2014, 11:29#3
AW: Beratungskosten persönliches Budget

Hallo Inge,
leider habe ich dazu weiter noch nichts gefunden.
Beim Verhandeln des Behindertenverbandes mit dem Soz.amt über die Höhe des Budgets und
spätestens 1 Jahr weiter bei der 1. Abrechnung des Budgets, ist es wahrscheinlich besser ?,
dass nur Behindertenverband mit Soz.amt verhandelt.
Unser Budget ist seit einem halben Jahr durch und es ist wohl Usus, dass der Assistenznehmer für die
gelaufenen Verhandlungen und wahrscheinlich Folgende aus dem Budget bezahlt.
Überall wo ich diesbezüglich nachfrage, ernte ich Unverständnis wegen meiner Frage aber keine Antwort.
Das ist einfach so.
Dann zahlt man halt diese monatliche Pauschale von ca. 20,-€ aus dem Budget und fragt nicht weiter.
Mir wäre es lieber gewesen, dass es eine Beratungsabrechnung gibt. So wie beim Anwalt.
1 Stunde Beratung, Fahrgeld, Post etc., soundsoviel €.
Das ist so ein Wischiwaschi.
Viele Grüße carosara
Daniel 06.05.2014, 16:25#4
AW: Beratungskosten persönliches Budget

Hallo!

Etwas irritert bin ich schon auch - welcher "Behindertenverband" lässt sich so ein Beratungsangebot unmittelbar vom Beratungssuchenden bezahlen...?

Über die von Inge genannte Norm ließe sich zwar durchaus eine Finanzierung über's Budget rechtfertigen - aber in der Regel sind solche Beratungsangebote Teil der kostenfreien Beratung der OBA-Träger oder kommen von speziell finanzierten Beratungsstellen.

Gruß,

Daniel