Hallo,
ich wende mich an euch mit der Bitte um eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Mein Kind, volljährig aber U25, mit Down-Syndrom, bewohnt ein Zimmer als Untermieter in der Mietwohnung seines Stiefvaters, also meinem Mann. Mein Mann hat mein Kind nicht adoptiert. Ich scheide als Unterhaltspflichtige aufgrund keinem Einkommen aus. Bis zu unserem Umzug ins neue Wohnort wohnte sie auch als Untermieter in der Wohnung meines Mannes. Die Miete wurde vom bisherigen Sozialhilfeträger übernommen.
Jetzt nach dem Umzug fingen die Probleme mit dem Sozialamt an. Ich habe mich nicht mit allen angeforderten Unterlagen einverstanden erklärt, was das Verhältnis zwischen uns und dem Amt nicht freundschaftlich gestaltet hat. Bei einem der Streitfragen geht es darum, dass
1. Das Sozialamt den Hauptmietvertrag meines Mannes sehen möchte:
Ich habe dem Amt bereits mitgeteilt, dass mein Mann seinen Mietvertrag nicht zur Verfügung stellt und er als dritte Person nicht mitwirkungspflichtig ist, ein heimliches Wegnehmen des Mietvertrages einen Straftatbestand erfüllt und ich das nicht machen werde. Zudem ihnen der (Unter-)Mietvertrag und die Zustimmung des Hauptvermieters für den Einzug meiner Tochter in die Wohnung vorliegt und mehr sie nicht benötigen. Ich werde ihnen die Überweisungsbelege für die bisherigen Mieten vorlegen, mehr möchte ich nicht vorzeigen. Trotzdem hat das Amt den Hauptmietvertrag angefordert, in Klammern steht noch, dass sie die Gesamtgröße der Wohnung und die Wohnfläche meiner Tochter angefordert wird.
Frage: Muss ich die Gesamtquadratmeterzahl der Wohnung und die Wohnfläche des Zimmers meiner Tochter inkl. ihrem Anteil an den Gemeinschaftsräumen nennen, trotz dass ein Untermietvertrag existiert und zumindest die bisherigen Mieten an den Vermieter nachweislich geflossen sind und diese Nachweise vorgelegt werden?
2. Das Sozialamt unbedingt wissen möchte, wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
Trotz dass ich erklärt habe, dass mein Kind ihre eigene Haushaltsgemeinschaft bildet und eine Einstandsgemeinschaft nicht vorliegt.
Frage: Muss ich diese Info an das Amt mitteilen? Wofür sind diese Angaben relevant, Pro-Kopf-Aufteilung der Miete?
3. Kindergeldbescheid soll vorgelegt werden.
Frage: Es geht hier wahrscheinlich um die Abzweigung des Kindergeldes, dem ich bei tatsächlicher Abzweigung widersprechen werde. Muss ich dennoch den KG-Bescheid vorlegen?
4. Ich soll eine Schweigepflichtsentbindung der Ärzte gegenüber dem Amt und der Rentenversicherung zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit unterschreiben.
Wenn schon, dann würde ich diese Entbindung nur gegenüber der Rentenversicherung aussprechen. Ich finde, das Amt muss sich mit dem Ergebnis der Überprüfung zufrieden stellen. Außerdem habe ich versucht, dem Amt klarzumachen, dass wenn durch die Werkstatt für behinderte Menschen anhand einem Fachausschussprotokoll die Erwerbsunfähigkeit bescheinigt wurde, es nicht einer erneuten Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger bedarf. Nun fordert man erneut diese Schweigepflichtentbindung an, ohne auf meine Verweigerungsgründe einzugehen. Meine Tochter war, auch wenn nur kurze Zeit, in einer WfbM beschäftigt und dieser Fachausschussprotokoll liegt der Behörde vor.
Frage: Muss trotzdem die Überprüfung durch den RV-Träger durchgeführt werden?
5. Ich las hier von Regelstufe 3 etc.? Wie ist die aktuelle Rechtslage bei geistig behinderten volljährigen Menschen, die als Untermieter bzw. in einer WG wohnen?
Bitte entschuldigt meinen langen Text. Ihr würdet mir sehr helfen, bei meinen Argumentationen gegenüber der Behörde, wenn ihr mir Rechtsquellen nennen könntet. Wenn noch Fragen sind, bitte ruhig stellen.
Ich danke im voraus.
ich wende mich an euch mit der Bitte um eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Mein Kind, volljährig aber U25, mit Down-Syndrom, bewohnt ein Zimmer als Untermieter in der Mietwohnung seines Stiefvaters, also meinem Mann. Mein Mann hat mein Kind nicht adoptiert. Ich scheide als Unterhaltspflichtige aufgrund keinem Einkommen aus. Bis zu unserem Umzug ins neue Wohnort wohnte sie auch als Untermieter in der Wohnung meines Mannes. Die Miete wurde vom bisherigen Sozialhilfeträger übernommen.
Jetzt nach dem Umzug fingen die Probleme mit dem Sozialamt an. Ich habe mich nicht mit allen angeforderten Unterlagen einverstanden erklärt, was das Verhältnis zwischen uns und dem Amt nicht freundschaftlich gestaltet hat. Bei einem der Streitfragen geht es darum, dass
1. Das Sozialamt den Hauptmietvertrag meines Mannes sehen möchte:
Ich habe dem Amt bereits mitgeteilt, dass mein Mann seinen Mietvertrag nicht zur Verfügung stellt und er als dritte Person nicht mitwirkungspflichtig ist, ein heimliches Wegnehmen des Mietvertrages einen Straftatbestand erfüllt und ich das nicht machen werde. Zudem ihnen der (Unter-)Mietvertrag und die Zustimmung des Hauptvermieters für den Einzug meiner Tochter in die Wohnung vorliegt und mehr sie nicht benötigen. Ich werde ihnen die Überweisungsbelege für die bisherigen Mieten vorlegen, mehr möchte ich nicht vorzeigen. Trotzdem hat das Amt den Hauptmietvertrag angefordert, in Klammern steht noch, dass sie die Gesamtgröße der Wohnung und die Wohnfläche meiner Tochter angefordert wird.
Frage: Muss ich die Gesamtquadratmeterzahl der Wohnung und die Wohnfläche des Zimmers meiner Tochter inkl. ihrem Anteil an den Gemeinschaftsräumen nennen, trotz dass ein Untermietvertrag existiert und zumindest die bisherigen Mieten an den Vermieter nachweislich geflossen sind und diese Nachweise vorgelegt werden?
2. Das Sozialamt unbedingt wissen möchte, wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
Trotz dass ich erklärt habe, dass mein Kind ihre eigene Haushaltsgemeinschaft bildet und eine Einstandsgemeinschaft nicht vorliegt.
Frage: Muss ich diese Info an das Amt mitteilen? Wofür sind diese Angaben relevant, Pro-Kopf-Aufteilung der Miete?
3. Kindergeldbescheid soll vorgelegt werden.
Frage: Es geht hier wahrscheinlich um die Abzweigung des Kindergeldes, dem ich bei tatsächlicher Abzweigung widersprechen werde. Muss ich dennoch den KG-Bescheid vorlegen?
4. Ich soll eine Schweigepflichtsentbindung der Ärzte gegenüber dem Amt und der Rentenversicherung zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit unterschreiben.
Wenn schon, dann würde ich diese Entbindung nur gegenüber der Rentenversicherung aussprechen. Ich finde, das Amt muss sich mit dem Ergebnis der Überprüfung zufrieden stellen. Außerdem habe ich versucht, dem Amt klarzumachen, dass wenn durch die Werkstatt für behinderte Menschen anhand einem Fachausschussprotokoll die Erwerbsunfähigkeit bescheinigt wurde, es nicht einer erneuten Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger bedarf. Nun fordert man erneut diese Schweigepflichtentbindung an, ohne auf meine Verweigerungsgründe einzugehen. Meine Tochter war, auch wenn nur kurze Zeit, in einer WfbM beschäftigt und dieser Fachausschussprotokoll liegt der Behörde vor.
Frage: Muss trotzdem die Überprüfung durch den RV-Träger durchgeführt werden?
5. Ich las hier von Regelstufe 3 etc.? Wie ist die aktuelle Rechtslage bei geistig behinderten volljährigen Menschen, die als Untermieter bzw. in einer WG wohnen?
Bitte entschuldigt meinen langen Text. Ihr würdet mir sehr helfen, bei meinen Argumentationen gegenüber der Behörde, wenn ihr mir Rechtsquellen nennen könntet. Wenn noch Fragen sind, bitte ruhig stellen.
Ich danke im voraus.


