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Behinderten-Pauschbetrag bei getrennten Eltern

Lou 04.07.2013, 12:19#1
Hallo zusammen,
da ich mich im Steuerrecht nicht so richtig auskenne, möchte ich um eure Hilfe bitten.
Seit Geburt meiner Tochter bin ich alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. Die Kleine hat einen SBA mit GdB 80, G B H. Der Vater zahlt Unterhalt, ansonsten kommt aber keinerlei Unterstützung, weder moralischer, praktischer noch finanzieller Art. Keine behinderungsbedingten Mehrbedarfe / Sonderbedarfe... Ich zahle also 100% aller anfallenden Kosten wegen Behinderung!!!
Wie ich bisher recherchieren konnte, steht ihm der hälftige Behinderten-Pauschbetrag zu. Da ich kein Einkommen habe (Leistungen vom jobcenter), kann ich meine Ausgaben steuerlich nicht geltend machen. Nun fragt mich der Vater, ob ich ihm meine Hälfte übertrage, so dass er den vollen Pauschbetrag bei der Steuer abrechnen kann (und das sogar für Jahre rückwirkend). Was bedeutet das und vor allem, was habe ich davon? Kann ich verlangen, dass die Vergünstigungen von meiner Hälfte an mich bzw. das Kind weitergeleitet werden? Schließlich sind das Gelder, die ich ausgegeben habe... Theoretisch würde sich das von selbst verstehen, dass ein "Vater" sein Kind auch finanziell über den Regelunterhalt hinaus unterstützt, wenn aufgrund einer Behinderung mehr anfällt. Hier geht es aber wohl eher um eigene Vorteile durch das behinderte Kind... Das Verhältnis ist als überaus schwierig zu bezeichnen.
Muss ich ihm den SBA zu Nachweis fürs Finanzamt geben? Zuvor hat er versucht entsprechende Dokumente auf üble Art und Weise bei Ämtern und Behörden zu erschleichen.

Vielen Dank für eure Hilfe!
amai 04.07.2013, 17:21#2
AW: Behinderten-Pauschbetrag bei getrennten Eltern

Hallo Lou,
erst einmal herzlich Willkommen bei INTAKT und einen guten Austausch hier bei uns.

Ich war in einer ähnlichen Situation wie du, also alleinerziehend nach Scheidung und ohne Möglichkeit , die steuerlichen Nachteilsausgleiche (Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro, anfallende Fahrtkosten bei Merkzeichen *H* bis 15.000 KM für Fahrten mit dem Kind nicht nur zu Ärzten und Therapien sondern auch für Freizeit und Urlaubsfahrten, Behindertenfreibetrag bei Merkzeichen *H* in Höhe von 3700 Euro) in Anspruch zu nehmen.
Allerdings kümmerte sich der Vater regelmässig im Rahmen des Umgangsrechts mehr als 36 Tage im Jahr um sein Kind und er war immerhin so geprächs- u. kompromissbereit mit mir eine schriftliche privatvertragliche Vereinbarung vor Zeugen zu unterschreiben, in der er mir für die Übertragung und damit Verzicht auf meine steuerlichen Nachteilsausgleiche die Zusendung der Einkommenssteuerbescheide an meine Adresse und Zahlung der Hälfte(es ist natürlich auch eine andere Aufteilung möglich, da seid ihr völlig frei)der aus den übertragenen Freibeträgen resultierenden Steuerrückzahlungen verbindlich zusagte.

Dafür habe ich dann dem Finanzamt gegenüber auf o.g. Freibeträge für das jeweilige Jahr verzichtet , die Übertragung auf meinem Exmann beantragt und bestätigt, dass er das Kind im Rahmen des Umgangsrechts im Jahr mehr als 36 Tage betreut und auch Fahrten zu Ärzten, Therapeuten sowie Urlaubsfahrten etc angefallen sind, die von ihm durchgeführt wurden.

In deinem Fall wäre eine solche Zahlung, wenn sie eine bestimmte Freigrenze überschreitet problematisch, weil sie als Einkommen gewertet und von deinem Bedarf abgezogen und verrechnet würde. Deshalb würde ich eine Zusatzvereinbarung mit hineinschreiben, dass dieSumme dann ggf.aufgeteilt in Raten, die den monatlichen Freibetrag bei ALG II-Bezug nicht überschreiten an dich zu zahlen ist.
Dieser liegt wohl zur Zeit bei 100 Euro monatlich:http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-freibetrag-einkommen.html

Du bist allerdings nicht verpflichtet, dergleichen zu tun, also wenn er sich da nicht kompromissbereit zeigt, bekommt er eben garnichts zusätzlich .

Um seine hälftigen Ansprüche durchzusetzen denke ich , dass er eine Kopie des SBA verlangen kann. Das Original ist dazu nicht nötig und würde ich auch nie herausgeben.

Um ausrechnen zu können wie hoch die Summe wäre, die durch die abgetretenen Freibeträge vom Finanzamt rückerstattet wird, habe ich auf dieser Seite einmal alle relevanten Daten mit und einmal ohne die abgetretenen Freibeträge eingegeben die Differenz war dann die Summe, von der ich meinen Anteil bekam. Wenn auch für die zurückliegenden Jahre eine Neuberechnung vorgenommen wird und sich Erstattungen ergeben hat man die Mühe ja nicht, die Summen stehen dann ja im neuen Bescheid.
http://www.n-heydorn.de/steuer.html

LG, amai